Breitenthal In
Bekanntlich war am 16. März in der Zone 2 des Wasserschutzgebiets bei Nattenhausen Gülle ausgebracht worden (wir berichteten). Daher war vom Gesundheitsamt angeordnet worden, vorsorglich das Trinkwasser abzukochen, da eine Verkeimung nicht ausgeschlossen werden konnte. Keime hätten aber, so Wohlhöfler, nicht nachgewiesen werden können. So gab es jetzt vom Gesundheitsamt in Sachen