November 2002: Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 mindestens 20 Mal geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mollath bestreitet die Vorwürfe.
Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Das Verfahren wird ausgesetzt, beginnt im April 2004 neu. Ein Gutachter attestiert Mollath gravierende psychische Störungen.
Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften. Die Anzeige wird später von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Die Angaben seien zu unkonkret für ein Ermittlungsverfahren.
August 2006: Ein Gutachter bescheinigt Mollath eine wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome. Er sei gemeingefährlich. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stellt fest, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen habe. Es spricht ihn aber wegen Schuldunfähigkeit frei. Mollath wird in die Psychiatrie eingewiesen.
Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft Mollaths Revision als unbegründet.
März 2012: Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei "weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen". Seine Vorwürfe hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.
November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank von 2003 wird publik. Danach traf ein Teil von Mollaths Vorwürfen zu.
30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen und ordnet einen Wiederaufnahmeantrag wegen möglicher Befangenheit eines Richters an.
18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft beantragt die Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen, die dem Gericht bei der Verurteilung 2006 noch nicht bekanntgewesen seien.
26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss des Landtages tritt erstmals zusammen.
9. Juli 2013: Ende des Untersuchungsausschusses - SPD, Grüne und Freie Wähler sehen gravierende Fehler von Ermittlern und von Merk.
24. Juli 2013: Das Landgericht Regensburg weist die Anträge zur Wiederaufnahme des Mollath-Prozesses zurück.
6. August 2013: Das Oberlandesgericht Nürnberg hebt diese Entscheidung auf. Es ordnet die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die sofortige Freilassung Mollaths an.
5. September 2013: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt einer Beschwerde Mollaths statt. Seine Unterbringung in der Psychiatrie war demnach seit 2011 verfassungswidrig.
7. Juli 2014: Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens.
23. Juli 2014: Die beiden Verteidiger von Mollath legen nach Unstimmigkeiten mit dem Nürnberger ihr Mandat nieder. Das Gericht bestimmt sie zu Pflichtverteidigern.
08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Mollath, ist aber von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst sagt, er habe die Taten nicht begangen.
14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Mollath frei. (dpa)