Er habe in Notwehr gehandelt. Breivik ist wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes angeklagt. Er muss sich für den Tod von 77 Menschen verantworten.
Der rechtsradikale Islamhasser hatte zuvor bereits gestanden, im Juli 2011 in Oslo eine Bombe gezündet und auf der Insel Utøya in einem Feriencamp gezielt junge Sozialdemokraten erschossen zu haben. Er wertet diese Taten seinem Verteidiger zufolge aber nicht als Verbrechen. (dpa)
Gerichtsinformationen zum Breivik-Fall, auf norwegisch