Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den geistig Behinderten Ulvi K. wegen Mordes an der kleinen Peggy aus Oberfranken hält der psychiatrische Gutachter das Geständnis des Angeklagten für echt. "Es spricht viel für die Annahme, dass das Geständnis erlebnisbegründet ist", sagte der Experte Hans-Ludwig Kröber am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth.
Gutachten: gleiches Ergebnis wie vor zehn Jahren
Er kam damit zur gleichen Einschätzung wie beim ersten Prozess vor zehn Jahren. Die Aussage des heute 36-Jährigen umfasse kontinuierlich den Geschehensablauf, sei in sich schlüssig und mit äußeren Bedingungen vereinbar, sagte Kröber.
Peggy verschwand am 7. Mai 2001 spurlos. Ihre Leiche wurde nie gefunden. Im Herbst 2002 legte Ulvi K. überraschend ein Geständnis ab. Später widerrief er es. Dennoch wurde der Gastwirtssohn im April 2004 in einem Indizienprozess wegen Mordes an der Schülerin zu lebenslanger Haft verurteilt.
Gutachter Kröber bewertete damals das Geständnis als glaubhafter als den Widerruf und schloss eine Beeinflussung durch die Polizei aus. Er wusste allerdings nicht, dass es eine Tat-Rekonstruktion der Ermittler gab, die dem Geständnis verblüffend ähnlich war - deshalb wird der Fall derzeit neu aufgerollt. dpa/lby