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Prozess in München: Dürfen Schlangen mit lebenden Mäusen gefüttert werden?

Prozess in München

Dürfen Schlangen mit lebenden Mäusen gefüttert werden?

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    Die Klägerin füttert ihre Königpythons mit selbstgezüchteten, lebenden Mäusen. Das Verwaltungsgericht München hat ihr das nun untersagt.
    Die Klägerin füttert ihre Königpythons mit selbstgezüchteten, lebenden Mäusen. Das Verwaltungsgericht München hat ihr das nun untersagt. Foto: Symbolbild, Pen Aen Rho, dpa

    Halter von Schlangen dürfen ihren Reptilien nur tote Mäuse als Nahrung anbieten. Das Verwaltungsgericht München wies am Montag die Klage einer Münchnerin gegen einen Bescheid des städtischen Kreisverwaltungsreferats ab, mit dem eine Lebendfütterung untersagt worden war. 

    Die 46 Jahre alte Bibliotheksassistentin hält vier junge Königspythons, für deren Ernährung sie Mäuse selbst züchtet. Nach einer Kontrolle einer Amtstierärztin wurde ihr das im Januar 2016 untersagt, das Verwaltungsgericht bestätigte das Verbot. Eine Begründung der Entscheidung steht noch aus. 

    In der mündlichen Verhandlung hatte der Leiter der Auffangstation für Reptilien in München gesagt, eine Umstellung auf Totfütterung sei möglich.

    Ausschlaggebend sei, dass die Schlange erkennbar nach einem Beutetier suche, dann nehme sie auch eine auf Lebenstemperatur erwärmte tote Maus.  dpa

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