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Neuburg-Schrobenhausen: Aktionswoche in Schrobenhausen: Nachtrag in den Impfpass möglich

Neuburg-Schrobenhausen

Aktionswoche in Schrobenhausen: Nachtrag in den Impfpass möglich

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    Impfungen können jetzt nachträglich in den Impfpass eingetragen werden.
    Impfungen können jetzt nachträglich in den Impfpass eingetragen werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

    Bürger des Landkreises, die ihren Impfpass bei der Impfung nicht dabeihatten oder bei welchen ein Eintrag bei der Impfung noch nicht möglich war, haben für jede Impfung eine Impfdokumentation erhalten. Dieses Blatt im DinA4-Format, das sowohl die Erst- als auch Zweitimpfung dokumentiert, ist ein offizieller Impfnachweis und ist für den Nachweis der Impfung gültig. Das Kreiskrankenhaus Schrobenhausen möchte allerdings einem vorhandenen Wunsch entsprechen und bietet kommende Woche für alle Bürger mit vollständigem Impfschutz die Nachtragung in den Impfpass an an.

    Impfungen können jetzt nachträglich in den Impfpass eingetragen werden

    Wer Wert auf einen Eintrag legt, kann ab Donnerstag auf impfbuch.kkh-sob.de einen Termin zur Nachtragung vereinbaren. Dier Termine finden dann von Montag, den 17.05.2021 bis Freitag, den 21.05.2021, rechts neben dem Impfzentrum in Mühlried statt und richten sich an jene Menschen im Landkreis, die bereits beide Impfungen erhalten haben. Bei der Nachtragsaktion hat der Betreiber der Impfzentren einige formale Vorgaben sicherzustellen. Deshalb sind hierfür die Impfdokumentation der Erst- und Zweitimpfung sowie ein gültiges Ausweisdokument und natürlich der eigene Impfpass mitzubringen. Landkreisbürger, die bislang nur die erste Impfung erhalten haben, können einen Eintrag unkompliziert bei ihrem Zweitimpftermin nachholen lassen. Auch hierfür muss die Dokumentation der Erstimpfung mitgebracht werden. (nr)

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