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Herbst: Laub entsorgen und mehr: Das sind Ihre Pflichten im Herbst

Herbst

Laub entsorgen und mehr: Das sind Ihre Pflichten im Herbst

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    Laub wird oft von der Stadt von Gehwegen entfernt. In vielen Fällen müssen aber auch die Anwohner für die Räumung sorgen.
    Laub wird oft von der Stadt von Gehwegen entfernt. In vielen Fällen müssen aber auch die Anwohner für die Räumung sorgen. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Erst wunderbare Farbenspiele, dann der große Exodus gen Boden. Das Laub beschert uns im Herbst Freud und Leid gleichermaßen. Auf Gartenbesitzer und Mieter kommen nun diverse Pflichten zu. Mit denen kennt sich Marc M. Schneider, Rechtsanwalt aus Augsburg mit Schwerpunkt Mietrecht, bestens aus. Pflichten und rechtliche Fallstricke auf einen Blick:

    Laub auf Gehsteigen entsorgen

    Grundsätzlich hat die Stadt die Verpflichtung, für die uneingeschränkte Nutzbarkeit ihrer Gehsteige zu sorgen. Dafür zahlt der Bürher eine Reinigungspauschale. Oft wird der Reinigungsdienst aber per Verordnung auf die Anwohner abgewälzt, die dann zwar nichts zahlen, dafür aber die Räumung übernehmen müssen. Vom Vermieter wird diese Pflicht wiederum oft an die Mieter weitergegeben. Das muss aber im Mietvertrag geregelt sein.

    Wem auch immer die Pflicht zufällt, der muss "regelmäßig" zusehen, dass die Gehwege von Laub (oder Schnee) freigeräumt sind. Entsprechend schwammig in den Gesetzbüchern formuliert, rät Schneider hier zu gesundem Menschenverstand: "Wenn man morgens und abends räumt, ist das normalerweise genug. Bei heftiger Witterung vielleicht noch einmal zwischendurch." Die Fälle, in denen Personen auf Schadenersatz klagen, weil sie sich wegen dem Laub durch Ausrutschen verletzen, sind sehr selten. Schneider hat in seiner Kanzlei noch keinen derartigen Fall mitbekommen. 

    Das Laub muss man in Biotonnen oder dem Komposthaufen entsorgen. In Ausnahmefällen kann das reine Laub auch verbrannt werden. Davor sollte man sich aber auf jeden Fall mit der Kommunalverwaltung absprechen, sonst drohen empfindliche Strafen.

    Sicherung von Dach und Bäumen bei Wind

    Zwar muss der Haus- und Gartenbesitzer zusehen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Heißt also, nach morschen Dachziegeln oder Ästen am Baum suchen. Diese müssen behoben werden, sonst muss der Besitzer haften, wenn andere zu Schaden kommen.

    Allerdings fallen Verletzungen und Unglücke, die während Stürmen passieren (wie eben herabfallende Äste oder Dachziegel)  unter das "allgemeine Lebensrisiko". Schneider erklärt: "Juristen nennen das auch "Höhere Gewalt". Das sind hinzunehmende Natureinwirkungen. Bei solchen Unglücken trägt im Normalfall niemand die Schuld." Man müsse auch nicht jährlich einen Gutachter kommen lassen, um den Zustand von Dach oder Bäumen überprüfen zu lassen. Hier reiche eine sorgfältige eigene Überprüfung.

    Heizen auf "Behaglichkeitstemperatur"

    So bereiten Sie sich auf einen Stromausfall vor

    Wie bereitet man sich auf einen Stromausfall vor? Wir geben Tipps.

    Ein Stromausfall kann uns jederzeit treffen. Die Folge: Radio, Kühlschrank, Ofen, Heizung, Licht, Herd, Tankstellen, Aufzüge, Telefon, Geldautomaten und viele andere Dinge fallen aus. Hier Tipps, wie Sie sich für den Fall der Fälle vorbereiten.

    Grundsätzlich sollte man immer in der Lage sein, mehrere Tage ohne Strom auskommen zu können - durch entsprechende Vorbereitung und Vorräte.

    Auf jeden Fall sollten Sie immer ausreichend Kerzen, Streichhölzer und Feuerzeuge im Haus haben.

    Auch Taschenlampen sollten bereit liegen. Mit mehrere Batterie-Sätzen. Vorsicht: Batterien haben nur eine begrenzte Lagerungsfähigkeit.

    Um kleinere Mahlzeiten ohne Strom kochen zu können, empfiehlt sich ein Spiritus- oder Trockenspirituskocher. Für Balkon- oder Gartenbesitzer kann ein Grill mit Grillkohle nützlich sein.

    Sie brauchen unbedingt ein Rundfunkgerät mit UKW und Mittelwelle, das auch mit Batterien betrieben werden kann. Denn im Ernstfall werden die Behörden über Radio informieren.

    Halten Sie immer einen Vorrat an Trinkwasser im Haus. Zwölf Liter pro Person sollten es sein, empfehlen Katastrophenschützer.

    Auch Brot, Konserven-Obst, Gemüse, Thunfisch, Würstchen, Speiseöl, Nudeln, Reis, Kaffee und H-Milch gehören zum Notvorrat, den jeder haben sollte.

    Fällt die Heizung (womöglich über mehrere Tage im Winter) aus, sollten warme Kleidung und Decken bereit liegen.

    Elektrogeräte, die zum Zeitpunkt des Stromausfalls liefen, müssen ausgeschaltet werden. Fließt der Strom wieder, kommt es nämlich sonst zu einem sogenannten Einschalt-Rush: Gehen viele Geräte auf einmal an, wird dem Netz in kurzer Zeit viel Strom entzogen, und dann fliegt die Sicherung raus. Eine Lampe oder ein Radio können aber anbleiben, um anzuzeigen, wenn der Strom wieder fließt.

    Noch mehr Informationen zum Thema gibt es beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), http://www.bbk.bund.de

    Mieter haben Anspruch auf eine sogenannte "Behaglichkeitstemperatur". Nach zahlreichen Einzelurteilen haben sich laut Schneider ein paar Richtgrößen in der Rechtsprechung eingependelt. Demnach muss das Schlafzimmer auf etwa 18 Grad, das Wohnzimmer auf etwa 21 Grad und das Badezimmer auf etwa 23 Grad aufgeheizt werden können. Kann man das  nicht, sollte man auf Mietminderung pochen. Wäre das Wohnzimmer beispielsweise nur auf 15 bis 16 Grad beheizbar, so könne das eine Mietminderung von 40 Prozent und mehr bedeuten.

    Umgekehrt gibt es aber auch die allgemeine Pflicht des Mieters, die Wohnung des Vermieters vor Schäden zu bewahren. Das heißt, dass sanft geheizt werden muss, wenn es kalt wird,um die Wohnung vor Schimmel und Rohrschäden zu bewahren. Das muss nicht explizit im Vertrag festgehalten werden.

    Vom Auto nassgespritzt: Gibt es ein Recht auf Schmerzensgeld?

    Hat zwar nichts mit Mieterpflichten zu tun, ist aber ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Wenn man nach starkem Regenfall von einem Fahrzeug, das durch eine Pfütze fährt, vollgespritzt wird - hat man Anspruch auf Schmerzensgeld? Schneider verneint. "Sie müssten dem Fahrer nachweisen, dass er vorsätzlich in diese Pfütze gefahren wäre, um sie nasszuspritzen." Anderenfalls geht die Verkehrssicherheit vor.

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