Die Bayerische Schlösserverwaltung freut sich auf Besucherinnen und Besucher nach der Schließungsphase. Dort, wo es nach dem aktuellen Infektionsgeschehen möglich ist, können die staatlichen Schlösser, Burgen und Residenzen alle Schlösserfans und Kulturfreunde wieder willkommen heißen. „Ich freue mich, dass wir einige beliebte Ausflugsziele und Kulturorte wieder öffnen können“, sagt der Präsident der Bayerischen Schlösserverwaltung, Bernd Schreiber, und betont: „Unsere historischen Parkanlagen sind nach wie vor durchgehend geöffnet und für Mensch wie Tier grüne Oasen und attraktive Naherholungsziele.“ Ein Besuch des Schlosses Höchstädt ist ab sofort wieder möglich. Eine vorherige Terminreservierung ist erforderlich. Weitere Informationen zum Ablauf gibt es im Internet unter www.bayern.de. So steht es in der Pressemitteilung.
Sobald der Wert unter 50 ist, braucht es keinen Termin
Entsprechend der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hängt der Öffnungsstatus des einzelnen Besuchsziels von der Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Landkreis bzw. in der jeweiligen kreisfreien Stadt) ab. Die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde stellt fest, ob wegen fünftägig aufeinanderfolgender Über- oder Unterschreitung der Inzidenzgrenzwerte von 50 bzw. 100 weitere Einschränkungen oder Erleichterungen greifen.
So ist für Besucherinnen und Besucher der Schlösser, Burgen, Residenzen und Baudenkmäler der Schlösserverwaltung vor allem bei Überschreitung des Grenzwerts 50 die notwendige Voranmeldung von Bedeutung. Ab einem Inzidenzwert von über 100 muss das jeweilige Haus schließen. Wer einen Besuch plant, sollte noch vor Anreise überprüfen, ob sein Ziel möglicherweise nicht (mehr) geöffnet hat oder eine Voranmeldung erforderlich ist. Alle Informationen stets aktuell unter: www.schloesser.bayern.de.
Maske und Abstand gelten weiterhin
Alle aktuellen Informationen zu den von der Bayerischen Schlösserverwaltung betreuten Sehenswürdigkeiten, insbesondere auch zur Öffnung und zu den Möglichkeiten einer notwendigen Voranmeldung, finden Sie stets unter www.schloesser.bayern.de. Zur Einhaltung des Mindestabstands sind die Einlasszahlen in die Häuser beschränkt. Manche unserer Museen müssen leider geschlossen bleiben, etwa weil sie zu klein sind und daher die Abstände unter den Besuchern nicht garantiert werden können. Daneben ist eine Information über die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Kreisgebiet jederzeit auch auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit möglich (www.lgl.bayern.de).
Zum eigenen und dem Schutz der Gesundheit anderer Gäste sind bei jedem Museumsbesuch entsprechend der aktuellen Situation einige Hygienemaßnahmen zu beachten. Beim Besuch im Schloss besteht für alle Besucherinnen und Besucher ab 15 Jahren die Pflicht, eine mitgebrachte FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder ab sechs Jahren gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Besuchs zu tragen. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss eingehalten werden. Wer an Atemwegsinfekten leidet, Grippesymptome hat, sich krank fühlt oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu Covid-19-Fällen hatte, wir gebeten, das Schloss nicht zu besuchen.
Glänzende und gewienderte Schlösser
Die Zeiten ohne Gäste nutzte die Bayerische Schlösserverwaltung bis zum Tag der Wiederöffnung für wichtige Restaurierungen, Reinigungsarbeiten und Baumaßnahmen. Viele Arbeiten, die während des Besucherbetriebs sehr viel länger gedauert oder bei laufendem Betrieb Beeinträchtigungen für Gäste bedeutet hätten, konnten schneller erledigt werden: Die Besucherinnen und Besucher erwarten frisch geputzte, glänzende und gewienerte Schlösser. Auch in den alten Gemäuern in Höchstädt. (pm)
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