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Hartz IV: Arbeitsminister Heil will 2019 Hartz-IV-Reform durchsetzen

Hartz IV

Arbeitsminister Heil will 2019 Hartz-IV-Reform durchsetzen

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    Antrag auf Hartz IV: Arbeitsminister Heil will überzogene Sanktionen abschaffen, die Mitwirkungspflicht aber beibehalten.
    Antrag auf Hartz IV: Arbeitsminister Heil will überzogene Sanktionen abschaffen, die Mitwirkungspflicht aber beibehalten. Foto: Paul Zinken, dpa (Symbolbild)

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Absicht bekräftigt, im neuen Jahr eine Hartz-IV-Reform durchzusetzen. Überzogene Sanktionen sollten abgeschafft, die Mitwirkungspflichten der Bezieher aber beibehalten werden, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

    Er wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im Januar über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung verhandeln wird. Er erwarte "eine sehr interessante Debatte".

    Seine Haltung in dieser Frage sei klar, sagte Heil. "Überzogene Sanktionen, die in der Praxis nicht wirken, aber viele verunsichern, müssen weg. Dazu gehören die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige. Vor allem bin ich aber dagegen, dass auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden können."

    DGB fordert längere Zahlung von Arbeitslosengeld

    Auf die Frage, ob es beim Prinzip des Förderns und Forderns bleiben solle, antwortete der SPD-Politiker: "Ich bin jedenfalls gegen eine Abschaffung von Mitwirkungspflichten." Es gebe im Sozialstaat eine doppelte Verantwortung - zum einen die Fürsorge des Staates gegenüber Hilfebedürftigen, zum anderen die Verantwortung jedes Einzelnen, sich selbst einzubringen. "Das heißt etwa: Wenn man das x-te Mal einen Termin beim Amt nicht wahrnimmt, sollte das Konsequenzen haben."

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt weiter darauf, länger Arbeitslosengeld zu zahlen, bevor die Grundsicherung greift. "Nach dem Arbeitslosengeld I sollte es ein Anschlussarbeitslosengeld geben für weitere zwei Jahre, finanziert aus Steuermitteln", sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Zahlung sollte an die Beschäftigungszeiten gebunden sein. "Das heißt, dass jemand zehn Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss, um über drei Jahre Arbeitslosengeld zu bekommen." (dpa)

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