Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine "richtige Klatsche" für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung am Dienstag für unzulässig. Die Richter entschieden in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil.