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Ex-Radstar: Muss Jan Ullrich ins Gefängnis?

Ex-Radstar

Muss Jan Ullrich ins Gefängnis?

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    Jan Ullrich hat sich erneut zu seiner Vergangenheit geäußert.
    Jan Ullrich hat sich erneut zu seiner Vergangenheit geäußert. Foto: Patrick Seeger (dpa)

    Ex-Radprofi Jan Ullrich hat sich nach eigenen Angaben bei den Geschädigten des von ihm verursachten Autounfalls in der Schweiz persönlich entschuldigt. „Das war mir ein wichtiges Anliegen“, erklärte der 40-jährige einstige Tour-de-France Sieger am Donnerstag per Facebook. „Ich habe die Geschädigten mit einem Strauß Blumen besucht, um mich für meinen Fehler zu entschuldigen“, erklärte Ullrich

    Ullrich fuhr mit 1,4 Promille

    Dennoch: Die Schweiz kennt kein Pardon mit Alkoholsündern. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, muss neben einem längeren Führerschein-Entzug auch mit einer saftigen Geldbuße rechnen. Denkbar ist auch eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren (bei über 0,8 Promille). Dem Polizeibericht zu Folge hatte Ullrich 1,4 Promille.

    Ullrich ist Wiederholungstäter

    Eine Rolle spielt die Frage, ob sich das Fehlverhalten wiederholt. Ullrich ist Wiederholungstäter. 2002 begeht er unter Alkoholeinfluss in Freiburg Fahrerflucht, muss den Führerschein abgeben. Im gleichen Jahr wird er positiv auf Amphetamine getestet.

     Ist es nicht das erste Mal, dass jemand wegen Alkohols am Steuer verurteilt wird, wird es kritisch. Die Wahrscheinlichkeit, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden, sei jetzt um ein Drittel größer. „Die Konsequenzen muss und werde ich tragen“, erklärte Ullrich. Sie könnten gewaltiger sein, als er sie sich wohl vorstellt.

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