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Chronologie des grausamen Verbrechens

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Chronologie des grausamen Verbrechens

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    Eine Besucherin findet gegen 16.00 Uhr auf der Damentoilette im 3. Stock des Stiftskrankenhauses in Weißenhorn ein schwer misshandeltes Mädchen, nackt und am Kopf kahl geschoren - lediglich in ein Leinentuch gewickelt. Das nicht mehr ansprechbare und stark unterkühlte Kind wird ins Klinikum Memmingen verlegt, wo es wenig später stirbt. Die Ärzte erklären das Mädchen für hirntod.

    Die Kripo in Neu-Ulm bildet eine Ermittlungsgruppe "Klinik", die aber zunächst im Dunkeln tappt.

    Karolinas Leiche wird obduziert. Danach steht fest, dass die Kleine regelrecht zu Tode geprügelt wurde. Sein oder seine Peiniger hatten massivst auf den Kopf von Karolina eingedroschen. Am Abend veröffentlicht die Polizei ein Bild des Opfers. Trotz Retuschen zeigt die Aufnahme, welch schreckliche Qualen das Kind erlitten haben muss.

    Die Kripo stockt die Soko "Klinik" auf 25 Beamte auf. Für Hinweise zur Aufklärung des Verbrechens setzt das Bayerische Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro aus. Alle in Frage kommenden Eltern in Weißenhorn sollen vernommen werden. Am Abend wird der Fall in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" behandelt. Rund 200 Hinweise gehen danach bei der Polizei ein.

    Spur Nummer 29 brachte den Durchbruch. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung werden im italienischen Brindisi die 24-jährige Mutter von Karolina, Zaneta Copic, und ihr sechs Jahre älterer Freund, Mehmet Akul, festgenommen. Das Paar wollte sich nach Griechenland absetzen. Eine internationale Fahndung verhinderte dies. Das Amtsgericht Memmingen erlässt Haftbefehl gegen die beiden wegen gemeinschaftlichen Totschlags.

    Karolina wird in Gundelfingen (Kreis Dillingen) beerdigt.

    Zaneta Copic wird nach Deutschland ausgeliefert

    Mehmet Akul wird nach Deutschland ausgeliefert.

    Der Prozess vor dem vor dem Memminger Landgericht beginnt. Der Hauptangeklagte Mehmet Akul hat im Verlauf des

    Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer 13 Jahre Haft für Mehmet Akul und acht Jahre für Zaneta Copic.

    Die beiden Angeklagten werden nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt. Der 31-jährige Türke muss zehn Jahre und drei Monate hinter Gitter, die Mutter der getöteten Karolina fünf Jahre und sechs Monate. Für Akul wurde außerdem die Einweisung in die Psychiatrie verfügt.

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gibt einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt und hebt die Urteile auf. Nach Ansicht der Karlsruher Richter hätte das Memminger Gericht Akul und Copic wegen Mordes verurteilen müssen. Der Prozess wird neu aufgerollt und vor dem Landgericht München II verhandelt.

    In München beginnt der Revisionsprozess gegen Akul und Copic.

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