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Bundesregierung darf in einem Flugzeug reisen

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Bundesregierung darf in einem Flugzeug reisen

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    Bundesregierung darf in einem Flugzeug reisen
    Bundesregierung darf in einem Flugzeug reisen Foto: DPA

    Es gibt laut Regierungssprecher Christoph Steegmans "keinerlei Vorschrift jenseits des gesunden Menschenverstandes", die verhindert, dass bei einem Unglück wie jüngst in Russland neben dem polnischen Präsidenten Lech Kaczynski mehrere Spitzenpolitiker ums Leben kommen. Bundeskanzler und Bundespräsident dürfen also gemeinsam in ein Flugzeug steigen, und sie tun es auch. So flogen Angela Merkel (CDU) und Horst Köhler im vergangenen Jahr gemeinsam zur Trauerfeier nach dem Amoklauf in Winnenden.

    Auch Bundeskanzler und Vizekanzler unterliegen bei gemeinsamen Reisen keinen Beschränkungen. Merkel und Frank-Walter Steinmeier (SPD) reisten in Zeiten der großen Koalition regelmäßig in einem Flugzeug, und auch mit Guido Westerwelle (FDP) flog Merkel schon zum Europäischen Rat. Ganz egal, wie hochrangig die Passagiere sind: Ob das Flugzeug bei schwierigen Bedingungen landet, entscheidet immer dessen Kommandant, also der Chefpilot.

    Theoretisch dürfte sogar das gesamte Kabinett in einem Flugzeug Platz nehmen, etwa um zu einem deutsch-französischen Ministerrat zu fliegen. Bei einem Unglück wäre die Vertretung genau in der Geschäftsordnung geregelt. Stirbt etwa der Kanzler, übernimmt der Vizekanzler kommissarisch die Amtsgeschäfte. Kommt auch dieser ums Leben, springt der dienstälteste Minister ein. Im Moment wäre das Wolfgang Schäuble (CDU). Verstorbene Minister werden grundsätzlich durch ihre parlamentarischen Staatssekretäre vertreten. Und für den Bundespräsidenten übernähme der Bundesratspräsident kommissarisch die Amtsgeschäfte.

    Strengere Reise-Regelungen gelten bei manchen deutschen Konzernen. So dürfen bei Daimler aus Sicherheitsgründen maximal zwei bis drei Vorstände gemeinsam in einer Maschine fliegen. Und bei der Deutschen Bank müssen sogar alle Beschäftigten eine Reiserichtlinie befolgen. Sie schreibt vor, dass nur eine bestimmte Anzahl von Angestellten in einer Maschine sitzen darf. Dadurch soll vermieden werden, dass nach einem Unfall ganze Abteilungen nicht arbeitsfähig wären.

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