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Bundespräsident: Extra: Ehrensold für Wulff nicht sicher

Bundespräsident

Extra: Ehrensold für Wulff nicht sicher

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    Welche Versorgungsansprüche hat ein Bundespräsident?

    Nach dem "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge (mit Ausnahme der Aufwandsgelder). Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen". Von persönlichen Gründen ist da allerdings nicht die Rede.

    Aber wo ist die Grenze zwischen privat und politisch?

    Das ist umstritten. Eine aktuelle Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss: "Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen", seien eher nicht als politische Gründe zu werten, für die bei einem vorzeitigen Rücktritt der Ehrensold gezahlt werden müsse. Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, "die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind". Als Beispiel werden tiefe Differenzen mit der Regierung über die Außen- und Innenpolitik genannt. Das Gutachten ist rechtlich aber nicht bindend.

    Wer entscheidet also letztlich, ob die Bezüge gewährt werden?

    Das tut die Bundesregierung. Und die stellt Wulffs Versorgungsansprüche derzeit nicht infrage.

    Wie hoch sind die Ansprüche?

    Die Bezüge und damit der Ehrensold liegen derzeit bei 199 000 Euro im Jahr. Daneben werden Sach- und Personalkosten für ein Büro mit Sekretariat, persönlichen Referenten und Chauffeur übernommen. Die liegen im Schnitt bei rund 280 000 Euro im Jahr. Derzeit kommen vier Ex-Präsidenten in diesen Genuss: Walter Scheel, Richard von Weizsäcker, Roman Herzog und Horst Köhler.

    Hätte Wulff im Fall der Fälle keine Pensionsansprüche?

    Auch bei einer Verweigerung des Ehrensolds hätte der 52-Jährige als langjähriger Ministerpräsident in Niedersachsen Anspruch auf eine Pension. Die wird allerdings erst mit 60 fällig. Schon ab dem 57. Lebensjahr hätte er Anspruch auf eine Altersentschädigung für seine Zeit als Landtagsabgeordneter. Ohne Ehrensold hätte Wulff nach Berechnungen des Verwaltungsrechtlers Hans Herbert von Arnim jetzt nur Anspruch auf ein Übergangsgeld aus seinem Ministerpräsidentenamt in Hannover: monatlich rund 7000 Euro, befristet auf zwei Jahre. (dpa)

    Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

    Informationen zum Amt

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