Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für Touristen wegen der Corona-Pandemie für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union bis zum 14. September verlängert. Das wurde nun in der Kabinettssitzung in Berlin entschieden.
Außenminister Heiko Maas hatte am 17. März eine Reisewarnung für Touristen für alle rund 200 Länder der Welt ausgesprochen. Im Juni wurden dann die Länder der Europäischen Union, des grenzkontrollfreien Schengen-Raums sowie Großbritannien, Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstaat ausgenommen. Später kamen noch Teile der Türkei hinzu.
Für die anderen mehr als 160 Länder wurde die Reisewarnung zunächst bis zum 31. August verlängert. Jetzt gilt sie bis Mitte September, dann muss neu entschieden werden.
Eine Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.
Die Reisewarnung erfolgt unabhängig von der Einstufung von Ländern als Risikogebiete durch das Robert-Koch-Institut. Derzeit besteht zwar für mehr als 160 Länder eine Reisewarnung, aber nur etwas mehr als 130 davon sind als Risikogebiet eingestuft. Für Thailand gilt zum Beispiel eine Reisewarnung, weil dort noch eine Einreisesperre für Touristen gilt, es ist wegen geringer Infektionszahlen aber kein Risikogebiet mehr.
Wegen steigender Infektionszahlen in Europa hat die Bundesregierung die Reisewarnung inzwischen auch für mehrere EU-Regionen reaktiviert. Dazu zählen Spanien mit Ausnahme der Kanaren, Paris und Teile der französischen Mittelmeerküste, die belgische Hauptstadt Brüssel sowie mehrere Gebiete in Rumänien und Bulgarien. Mehrere bei Deutschen beliebte Urlaubsziele wie Ägypten und Tunesien hatten zuletzt gefordert, die Reisewarnung wieder aufzuheben.
Was bedeutet die Reisewarnung für Reisende und Rückkehrer? Drei Szenarien im Überblick:
Szenario 1: Ich bin vor Ort
- Urlauber , die in einem Land sind, für das eine Reisewarnung gilt, sind jetzt nicht gezwungen, abzureisen - eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Sie sollten aber prüfen, ob ihr gebuchter Rückflug weiter wie geplant angeboten wird. Es könnte sein, dass Airlines Verbindungen streichen.
Wichtig: Wer jetzt aus einer betroffenen Region zurückkehrt, gilt als Rückkehrer aus einem Risikogebiet - mit den entsprechenden Verpflichtungen zu einem Corona-Test und Quarantäne zu Hause, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Szenario 2: Ich wollte bald los
- Pauschalurlauber, die ihre Reise in den kommenden Tagen antreten wollten, haben nun schlechte Karten: Für deutsche Reiseveranstalter ist die Reisewarnung bindend. Die Unternehmen sagen ihre Reisen in der Regel ab, sobald eine Warnung vorliegt. Anzahlungen bekommen die Gäste in diesem Fall zurück. Urlauber mit baldigem Reiseantritt können nun auch ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kündigen.
- Individualreisende, die ihre Reise bald antreten wollten, sollten sich gegebenenfalls mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Streicht die Airline nun den Flug, muss sie das Geld erstatten. Falls der Flug aber wie geplant durchgeführt wird, gibt es kein Geld zurück, wenn der Passagier den Flug verfallen lässt. Viele Fluggesellschaften sind derzeit bei Umbuchungen kulant. So kann es möglich sein, den Flug erst einmal kostenlos zu verschieben.
Szenario 3: Ich will in einigen Wochen los
- Pauschalurlauber, die eine Reise nach dem 14. September gebucht haben, müssen nun geduldig sein. Es ist offen, ob die Reisewarnung dann nochmals verlängert wird, die Corona-Lage kann sich schnell ändern.
Wer beispielsweise für die Herbstferien gebucht hat, kann nicht gleich morgen seine Reise kostenlos stornieren. Denn bis zum Urlaub sind es noch einige Wochen. Man muss abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Wer jetzt sofort kündigt, dem drohen Stornogebühren.
- Pauschalurlauber, die jetzt trotz Reisewarnung buchen, nehmen ein gewisses Risiko in Kauf. Denn wer jetzt noch trotz der Reisewarnung bucht, weil er davon ausgeht, dass es im Herbst nicht mehr schlimm sein wird, der kann später nicht kostenfrei stornieren, da er das Risiko in Kauf genommen hat. In diesem Fall kommt dann eine rechtzeitige, kostenlose Umbuchung in Frage.
Übrigens: Die Reiserücktrittsversicherung können Urlauber im Fall einer Reisewarnung nicht nutzen. Denn solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versicherten (BdV) nicht versichert.
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Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amts