Der jahrelange Rechtsstreit um den Pflasterbelag in der Memminger Straße in Weißenhorn ist zu einem Abschluss gekommen. Beide Parteien, auf der einen Seite die Stadt Weißenhorn, auf der anderen Seite das von der Kommune beauftragte Planungsbüro, haben vor dem Landgericht Memmingen einen Vergleich getroffen. So verzichten beide Parteien auf sämtliche gegenseitige Ansprüche, die Gerichtskosten werden geteilt.
Weißenhorn