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Weißenhorn: Gesetz und Umsetzung: Weißenhorner Bauausschuss diskutiert über Parkplätze

Weißenhorn

Gesetz und Umsetzung: Weißenhorner Bauausschuss diskutiert über Parkplätze

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    Das Haus vorne links im Bild soll einem Neubau mit drei Wohnungen weichen. Für diese müssen fünf Stellplätze geschaffen werden.
    Das Haus vorne links im Bild soll einem Neubau mit drei Wohnungen weichen. Für diese müssen fünf Stellplätze geschaffen werden. Foto: Andreas Brücken

    Die Diskussion um fünf Parkplätze an der Illerberger Straße hat in der jüngsten Sitzung des Weißenhorner Bauausschusses zu einer Grundsatzfrage geführt: Sind gesetzlich legitime Maßnahmen auch praktisch durchführbar oder können sie sogar gefährlich sein? Ausschlaggebend war ein geplantes Bauvorhaben an der Illerberger Straße. Drei Wohnungen sollen dort entstehen und dementsprechend fordert die Stellplatzordnung der Fuggerstadt fünf Parkplätze für das neue Projekt. Die sind zwar auch vorhanden, doch ist auf dem Bauplan zu erkennen, dass diese zu schmal sind und zum Teil die Hauseingangstür blockieren würden.

    Ulrich Fliegel (Grüne) zweifelte die Lösung an, weil mit der vorgestellten Variante die Autotüren gerade noch geöffnet werden könnten. Auch Jürgen Bischof (Freie Wähler/WÜW) sprach sich gegen die Parkplätze aus, für die der Gehweg von den Fahrzeugen überquert werden muss. Das sei besonders gefährlich, weil dies der tägliche Weg Hunderter Kinder und Jugendlicher zur Realschule sei. Die vorgeschlagene Lösung mag zwar rechtlich in Ordnung sein, gleichzeitig sei sie aber nicht praktikabel, sagte Bischof. Seiner Ansicht nach sollte die Zahl der Wohneinheiten von drei auf zwei reduziert werden, womit weniger Parkplätze benötigt würden. Zudem stehe der Vorschlag im Widerspruch zum Radkonzept der Stadt. Der Bauherr solle einen Teil des Grundstückes an die Stadt verkaufen, um damit die geforderten Stellplätze zu ermöglichen.

    Die Stadt Weißenhorn kann den Bauherrn nicht zwingen, einen Teil seines Grundstücks zu verkaufen

    Bürgermeister Wolfgang Fendt sagte, dass in diesem Fall das geltende Recht maßgebend sei, auf das sich der Bauherr im Falle einer Ablehnung berufen könne. Zwingen könne man den Bauherrn ohnehin nicht, einen Teil seines Grundstückes an die Stadt zu verkaufen. Dafür seien die Grundrechte des Eigentümers gesetzlich geschützt, stellte

    Philipp Hofmann (CSU) wies darauf hin, dass bereits jetzt schon die betreffenden Flächen als Parkplatz genutzt werde und warb gleichzeitig für das Bauvorhaben: Das verwahrloste Haus am Ortseingang sollte dringend aufgewertet werden, sagte er. Sein Parteikollege Michael Schrodi zeigte Verständnis für den Bauherrn und rief den Ratskollegen die Verkehrssituation an der Illerberger Straße in Erinnerung, wie sie wenige Meter entfernt besteht: „An der Rothbrücke hat der Gehweg vermutlich nicht einmal zwei Meter Breite.“ Dass der Bauherr bei seinen Planungen aus wirtschaftlichen Gründen lieber drei statt zwei Wohnungen vorsieht, sei für ihn nachvollziehbar, fügte Schrodi hinzu.

    Letztlich sprachen die Mitglieder des Ausschusses mehrheitlich mit neun zu drei Stimmen ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben aus.

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