Es sind noch mehr Plakate in Bubenhausen dazugekommen. Auf ihnen bringen Anwohner der Babenhauser Straße ihren Ärger über strenge Auflagen für Bauprojekte zum Ausdruck. Mit zwei Vorhaben in dem Bereich, in dem der Ensembleschutz gilt, hat sich am Montagabend der Weißenhorner Bauausschuss befasst. Bei einem der beiden Anträge auf Vorbescheid war sich das Gremium noch weitgehend einig, beim zweiten jedoch gingen die Meinungen der Stadträte weit auseinander.
Konkret geht es um zwei geplante Einfamilienhäuser: Eines soll im hinteren Teil des Grundstücks, das sich an der Ecke St.-Michael-Straße/Babenhauser Straße befindet, errichtet werden, das andere direkt an der Babenhauser Straße. Dort steht derzeit noch ein 120 Jahre altes Wohnhaus mit angebautem Stall. Die Eigentümer wollen das Gebäude abreißen lassen, laut Gutachten ist die Bausubstanz in einem schlechten Zustand. Mit den Bauvorbescheiden möchten die Antragsteller mehrere Fragen zur Zulässigkeit des Vorhabens verbindlich geklärt wissen.
Stadt Weißenhorn lässt ein kommunales Denkmalkonzept erarbeiten
So ein Vorbescheid löse noch nichts aus, sagte die stellvertretende Bürgermeisterin Kerstin Lutz (CSU) in der Sitzung. Zunächst müsse eine Abbruchgenehmigung erteilt werden. Das Landratsamt Neu-Ulm prüft, ob das im Hinblick auf den Denkmalschutz überhaupt zulässig ist.
Thomas Schulz (SPD) sprach sich vehement gegen das Vorhaben direkt an der Babenhauser Straße aus. "Was wir hier beschließen, ist die Erlaubnis, bei Rot über die Ampel zu fahren", sagte er. Das Gebäude sei nicht abrissfähig. "In dem Fall müssen wir vorher klären, was möglich ist", fügte Gunther Kühle (CSU) hinzu.
Das Problem ist: Eine wichtige Entscheidungsgrundlage fehlt noch. Denn das vom Stadtrat beschlossene kommunale Denkmalkonzept (KDK) ist noch nicht fertig. Es soll einmal auflisten, welche Gebäude in dem Ensemble tatsächlich erhaltenswert sind und welche abgerissen werden können. Und es soll Bauherren genaue Vorgaben machen, wie Neubauten entlang der Babenhauser Straße aussehen sollen.
Auf dieses Dilemma machte Johannes Ammann (WÜW) aufmerksam: "Wir treffen hier eine Entscheidung, ohne eine Entscheidungsgrundlage zu haben." Dem pflichtete Schulz bei. Der Sozialdemokrat und Architekt erinnerte an das historische Erbe der Stadt und des Ortsteils. Bubenhausen war bekanntlich eine Webersiedlung der Fugger. "Wollen wir uns als Fuggerstadt dazu verleiten, alles, alles abzureißen?", fragte Schulz. "Dann haben wir bald keine historische Bausubstanz mehr." Unverständlich sei für ihn die Haltung vieler Dorfbewohner: "Leute, die sich sonst so traditionsbewusst geben und sonntags im Janker in die Kirche gehen, sind gegen Denkmalschutz", kritisierte der Stadtrat.
Franz Josef Niebling (CSU) sagte, das Gremium dürfe seine Meinung kundtun, ob es den Denkmalschutz so wolle oder nicht. Er sei dafür, dass das Haus abgerissen werden kann, wenn der Bauherr es im gleich Stil neu baut. Strittige Punkte seien in den beiden Fällen lediglich die geplanten Traufhöhen und die Dachneigung. Die Sitzungsleiterin Kerstin Lutz betonte: "Wir entscheiden nicht darüber, wir sagen nur, das wäre an der Stelle möglich."
Johannes Amann (WÜW) schimpft über "populistische Stimmungsmache"
Johannes Amann, der beruflich als Restaurator tätig ist, machte daraufhin noch einmal deutlich: "Wir können das nicht entscheiden, wir brauchen die Grundlagen zur Entscheidungsfindung." Das Gremium könne doch nicht beschließen, gegen das Gesetz zu entscheiden. Das sei populistische Stimmungsmache, kritisierte Amann. "Ich kann nicht entscheiden, dass ich im Halteverbot parken darf, weil ich Stadtrat bin."
Andreas Ritter (FDP) stimmte vor der Abstimmung versöhnliche Töne an: Die Bürger seien noch nicht umfassend über das KDK und seine Auswirkungen informiert worden. Im Hinblick auf den Bauvorbescheid gelte: "Wir bestimmen nicht, wir können nur unsere Meinung äußern." Die Zweite Bürgermeisterin wies darauf hin, dass eine Bürgerversammlung in Bubenhausen wegen der Corona-Pandemie momentan noch nicht möglich sei. Zudem hatte sie zu Beginn der Sitzung mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung im Stadtanzeiger über das Denkmalkonzept und den aktuellen Stand informieren werde. Auch ein Fragebogen an die Bürger sei vorgesehen.
Mit Gegenstimmen von Schulz und Amann sprach der Bauausschuss mehrheitlich das Einvernehmen für das geplante Vorhaben direkt an der Babenhauser Straße aus. Die im Antrag genannte Dachneigung und die Traufhöhe von bis zu 6,10 Meter sowie der größere Abstand zur Straße fanden jedoch keine Mehrheit. Das geplante Einfamilienhaus, das hinter einem bestehenden Gebäude errichtet werden soll, erhielt in fast allen Punkte volle Zustimmung. Mit 9:5 sprach sich das Gremium auch für die im Antrag genannte Dachneigung und die Traufhöhe von etwa 6,10 Meter aus.
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