Ein Anwohner aus Biberachzell hat keinen Anspruch darauf, dass eine Verkehrsinsel vor seinem Grundstück verlegt wird. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg in einer mündlichen Verhandlung entschieden. Der Mann aus dem Weißenhorner Stadtteil hatte wegen des Straßenausbaus gegen das Landratsamt Neu-Ulm geklagt.
Weißenhorn-Biberachzell