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Weißenhorn: Auch für Fahrräder müssen in Weißenhorn Stellplätze geschaffen werden

Weißenhorn

Auch für Fahrräder müssen in Weißenhorn Stellplätze geschaffen werden

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    Die Stadt Weißenhorn wird eine Fahrradabstellsatzung erlassen. Sie regelt die Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder im Stadtgebiet.
    Die Stadt Weißenhorn wird eine Fahrradabstellsatzung erlassen. Sie regelt die Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder im Stadtgebiet. Foto: Alexander Kaya

    Eigentlich hatte der Stadtrat bei seiner Entscheidung keine Wahl. Um wie gewünscht fahrradfreundliche Kommune zu werden, muss die Stadt Weißenhorn neben einer Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge auch eine Regelung für Fahrräder treffen. Das soll sicherstellen, dass es auch für die Zweiräder sichere und ordnungsgemäße Abstellmöglichkeiten in der Fuggerstadt gibt. Dennoch führte das Thema jüngst zu einer Debatte im Stadtrat, denn Mitglieder der CSU-Fraktion waren der Meinung, dass es eine Fahrradabstellsatzung überhaupt nicht braucht.

    Bürgermeister Wolfgang Fendt wies eingangs darauf hin, dass solche Satzungen bereits in vielen Städten üblich seien. Der von der Stadtverwaltung zur Abstimmung vorgelegte Entwurf basiert auf einer Mustersatzung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs ADFC. Die Satzung regelt die Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen für Fahrräder im gesamten Stadtgebiet. Sie gilt für Neubauten und Nutzungsänderungen, bestehende Immobilien stehen unter Bestandsschutz. Einfamilienhäuser sind in Weißenhorn allerdings ausgenommen, da für sie aus Sicht der Verwaltung kein Regelungsbedarf besteht. Zudem kommt die Satzung im Bereich der Altstadt nicht zur Anwendung, weil es dort nicht genug Platz gibt, um neue Stellplätze zu schaffen, wie

    "Wieder eine Satzung, die die Menschheit nicht benötigt", schimpft ein CSU-Stadtrat

    Ulrich Fliegel (Grüne) freute sich darüber, dass die Satzung endlich zur Abstimmung kam, seine Fraktion hatte bereits im Februar 2021 einen entsprechenden Antrag gestellt. Das Ganze ergebe wirklich Sinn, sagte Fliegel, "das ist keine Schikane". Gerade bei größeren Wohngebäuden müssten genügend und gut zugängliche Stellplätze für Fahrräder vorhanden sein, auch für E-Bikes.

    Scharfe Kritik an der Satzung äußerte Marcus Biberacher (CSU): "Wieder eine Satzung, die die Menschheit nicht benötigt", schimpfte er. Er habe noch nie ein Fahrrad in der Straße rumstehen sehen, nur weil es keine Stellplatzsatzung gibt. "Ihr schafft so einen Bürokratismus", fügte er hinzu. Sein Fraktionskollege Gunther Kühle hielt die Satzung ebenfalls für unnötig. Sie würde kleinere Geschäfte vor große Probleme stellen, argumentierte er. Eine Neueröffnung dürfe nicht an fehlenden Stellplätzen für Fahrräder scheitern. "Wir binden uns selbst einen Klotz ans Bein", sagte Kühle. "Die Problematik, dass wir keine Plätze haben, um Räder abzustellen, haben wir nicht."

    Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro

    Susanne Kuderna-Demuth (ÖDP) erinnerte daran, dass sich der Stadtrat bei nur zwei Gegenstimmen dafür ausgesprochen hatte, vollwertiges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern werden zu wollen. Der Beschluss über die Satzung sei logische Konsequenz. Auch der Bürgermeister betonte, dass es inkonsequent sei, wenn das Gremium für die Fahrradfreundlichkeit sei, aber dann gegen die Umsetzung stimme. Obendrein gebe es Ausnahmemöglichkeiten und Härtefallregelungen, sagte er in Bezug auf Kühles Einwand.

    Günther Hogrefe (CSU) signalisierte seine Zustimmung, weil die Satzung eben gefordert werde. Dabei merkte er etwas flapsig an, dass sie ohnehin in der Schublade verschwinden werde. Dem widersprach Fendt: Bei Bauvorhaben werde das Vorhandensein der Stellplätze sehr wohl geprüft. Wer vorsätzlich oder fahrlässig den in der Satzung getroffenen Regelungen zuwiderhandelt, kann laut dem Entwurf sogar mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro belegt werden.

    Die neue Satzung wird zum 1. September 2022 in Weißenhorn in Kraft treten

    Michael Schrodi (CSU) stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung: Er war der Meinung, dass wichtige Details noch ungeklärt seien, wie etwa die Frage, ob Flächen als Stellplätze akzeptiert werden, die sowohl für ein Auto als auch für Fahrräder genutzt werden können. Schrodi wollte die Entscheidung deshalb vertagen, doch sein Antrag bekam keine Mehrheit.

    Kuderna-Demuth appellierte daraufhin an das Gremium: Wenn der Beschluss nicht durchgehe, dann gefährde das die Bemühungen der Stadt, fahrradfreundliche Kommune zu werden. Noch bis 15. November habe man Zeit, die Mängel zu beseitigen, welche die Prüfenden der Arbeitsgemeinschaft bei ihrem letzten Besuch aufgelistet hatten. Auch der Bürgermeister gab zu bedenken: Wenn die Satzung nicht beschlossen werde, dann erhalte Weißenhorn die Auszeichnung nicht. Das sei "ein Rückfall in ein anderes Jahrhundert".

    Gefühlt sei Weißenhorn ja bereits eine fahrradfreundliche Stadt, sagte Kühle und fragte, ob man zumindest in der Satzung ergänzen könne, dass sich ein Autostellplatz auch mit Fahrrädern bestücken lasse. "Über Abweichungen entscheidet der Bauausschuss", antwortete Fendt nur knapp und bat um Abstimmung. Mit 18:6 Stimmen wurde die Satzung schließlich beschlossen. Sie wird zum 1. September 2022 in Kraft treten.

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