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Vöhringen/Memmingen: Besprüht, zerschnitten, zerstört: Wahlplakate bleiben nicht lange unbeschadet

Vöhringen/Memmingen

Besprüht, zerschnitten, zerstört: Wahlplakate bleiben nicht lange unbeschadet

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    Die Polizei hat einen Mann ertappt, der mehrere Wahlplakate mit Farbe besprüht hatte.
    Die Polizei hat einen Mann ertappt, der mehrere Wahlplakate mit Farbe besprüht hatte. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Sie sind das sichtbare Zeichen dafür, dass die Wahlen bevorstehen: Wahlplakate säumen jetzt die Straßen und Wege in den Städten und Gemeinden der Region, die Parteien und Gruppierungen werben darauf für ihre Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl und Bezirkswahl in Bayern, die am 8. Oktober stattfindet. Doch wo plakatiert wird, ist auch der Vandalismus nicht weit. Die Polizei hat in der Region Fälle von zerstörten

    Die Polizeiinspektion Memmingen nahm am Wochenende zwei Anzeigen wegen beschädigter Wahlplakate in Boos und in

    Beschädigte Wahlwerbung: In Illerberg waren wohl mehrere Täter am Werk

    Auch in Illerberg haben Unbekannte ein Wahlplakat mutwillig beschädigt: In der Nacht zum Sonntag rissen die Täter ein frei stehendes Wahlplakat im Bereich der Heerstraße aus der Verankerung und ließen es auf dem dortigen Rad- und Fußweg zurück. Aufgrund der Größe und des Gewichts der beschädigten Wahlwerbung geht die Polizei von mehreren Tätern aus, da ein erheblicher Kraftaufwand erforderlich gewesen sein muss. Der entstandene Sachschaden wird auf 250 Euro geschätzt. Die Polizeiinspektion Illertissen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 07303/9651-0.

    In der Regel wird die Zerstörung der Plakate als Sachbeschädigung verfolgt. Werden sie mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert wie kürzlich in Neu-Ulm, kommt ein zusätzliches Ermittlungsverfahren dazu. Wie und wo die Parteien im Wahlkampf für sich werben dürfen, ist übrigens genau geregelt. Sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Helferinnen und Helfer mit dem Aufhängen der Plakate beginnen. In der Regel gilt dann: Wer zuerst kommt, plakatiert zuerst - die besten Plätze für die Wahlwerbung sind meistens schnell belegt. Dabei dürfen sich die Parteien und Gruppierungen allerdings nicht jeden Platz auswählen, den sie möchten. 

    Wahlwerbung darf die Verkehrssicherheit nicht einschränken

    Den Parteien müssen "angemessene Werbemöglichkeiten" eingeräumt werden, hat das Bayerische Innenministerium festgeschrieben. Dabei dürfen aber die Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nicht missachtet werden. An den Autobahnen und außerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen soll demnach von Werbung abgesehen werden. Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung eingeschränkt werden. Die Städte und Gemeinden können aber auch zum Schutz des Orts- und Landschaftsbilds oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals die Plakatwerbung auf bestimmte Flächen beschränken - zum Beispiel, indem sie für Wahlplakate bestimmte Aufstellflächen bereitstellt. 

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