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Unterroth: In Unterroth steigen die Kita-Gebühren in Raten

Unterroth

In Unterroth steigen die Kita-Gebühren in Raten

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    In der Kindertagesstätte Storchennest in Unterroth werden die Gebühren für Krippe und Kindergarten gleichermaßen angehoben.
    In der Kindertagesstätte Storchennest in Unterroth werden die Gebühren für Krippe und Kindergarten gleichermaßen angehoben. Foto: Regina Langhans (Archivbild)

    Der Gemeinderat Unterroth hat beschlossen, in den nächsten drei Jahren die Gebühren für die Krippe und den Kindergarten jeweils um 25 Prozent anzuheben. Die Entscheidung fiel einstimmig und sei vergleichsweise moderat in Relation zu benachbarten Einrichtungen, so die Meinung im Gremium.

    In der Kindertagesstätte Storchennest in Unterroth stehen Gebührenerhöhungen an. Zum einen gebietet es die klamme Haushaltlage, zum anderen sollen sie etwa in Relation zu den Kosten der Tagesstätten in den Nachbargemeinden stehen. Es dürften keine Konkurrenzsituationen entstehen, allerdings sei die Tagesstätte im Dorf auch ausgebucht und hätte keinen Platz für auswärtige Kinder. So entschied sich der Gemeinderat für eine vergleichsweise moderate und dafür gestaffelte Gebührenanhebung, indem in den Jahren 2024, 2025, 2026 die Beiträge jeweils um 25 Prozent steigen. 

    25 Prozent mehr pro Jahr für Kinderkrippe und Kindergarten in Unterroth

    Bürgermeister Norbert Poppele argumentierte, dass mit dieser Vorausschau junge Familien besser planen könnten und auch die Aufsicht im Landratsamt den guten Willen erkenne, dem Haushaltsdefizit gegenzusteuern. Kindertagesstätten bedeuteten immer Mehrausgaben für Kommunen, erinnerte Gemeinderat Helmut Walser. Wobei Unterroth von anfänglichen 100.000 Euro inzwischen bei einem Defizit von 200.000 Euro angelangt sei, sagte Walser.

    Somit sind im neuen Kindergartenjahr 2024/25 von September an pro angefangenem Monat für das erste Kind in der Kinderkrippe bei einer täglichen Mindestbuchungszeit von vier Stunden 165 Euro (bislang 130 Euro) zu entrichten und bei der täglichen maximalen Buchungszeit von acht bis neun Stunden 345 Euro (bislang 275 Euro). Für das erste Kind unter drei Jahren werden bei der vierstündigen Mindestbuchungszeit pro Tag monatlich 125 Euro (bislang 100 Euro) fällig und bei maximal acht bis neun Stunden sind es 260 Euro (bislang 210 Euro). Für das erste Kindergartenkind ab drei Jahren fallen bei der vierstündigen Mindestbuchung 110 Euro (bislang 90 Euro) sowie maximalen Buchung von acht bis zu neun Stunden 225 Euro (180 Euro) an. 

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