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Unterroth: Große Hunde müssen in Unterroth an die Leine

Unterroth

Große Hunde müssen in Unterroth an die Leine

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    Für Kampfhunde und Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern gilt in Unterroth künftig eine Anleinpflicht.
    Für Kampfhunde und Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern gilt in Unterroth künftig eine Anleinpflicht. Foto: Philipp Schulze, dpa (Symbolbild)

    Die Gemeinde Unterroth aktualisiert ihre Verordnung für die Hundehaltung. Wie Bürgermeister Norbert Poppele jüngst informierte, musste die Satzung von 1999 überarbeitet werden. Sie gilt die nächsten 20 Jahre und sieht vor, dass große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern und Kampfhunde zu jeder Tages- und Nachtzeit im öffentlichen bebauten Bereich einer Gemeinde anzuleinen sind. Der Gemeinderat fasste den Beschluss einstimmig.

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