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Unterroth: Bürgermeister Poppele strebt keine neue Amtszeit in Unterroth an

Unterroth

Bürgermeister Poppele strebt keine neue Amtszeit in Unterroth an

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    Norbert Poppele im Amtszimmer der Gemeinde Unterroth.
    Norbert Poppele im Amtszimmer der Gemeinde Unterroth. Foto: Regina Langhans (Archivbild)

    Jede Menge kontroverse Diskussionen hat es im Gemeinderat von Unterroth gegeben: erst über Abstandsflächen, dann über eine grenznahe Bebauung. Weiter debattiert wurde das Erfrischungsgeld fürs Auszählen der Bundestags- und Kommunalwahlen. In dem Zusammenhang wies Werner Dopfer (Dorfgemeinschaft) den Bürgermeister darauf hin, ebenso wie seine benachbarten Amtskollegen die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren, inwieweit er eine neuerliche Kandidatur anstrebe. Poppele reagierte zunächst zurückhaltend, dann bezog er Stellung.

    Es gehe darum, die Kandidatensuche in Unterroth rechtzeitig anzustoßen, sagte Dopfer und stieß damit auf Zustimmung. Poppele gab im Gremium schließlich offiziell bekannt, dass er nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehe. Er argumentierte, seine Vorgänger hätten ihr Ausscheiden zwar frühzeitig bekanntgegeben, zugleich seien aber auch mühelos Nachfolger gefunden worden. Dann zitierte er sich selbst als Beispiel: „Obwohl ich mich gleich anfangs um das Amt beworben habe, lief die Kandidatensuche weiter.“ In seinen Augen sei also noch keine Eile geboten.

    Ein Gewerbetreibender möchte bis an seine Grundstücksgrenze neben dem eingezäunten Regenauffangbecken in Unterroth bauen.
    Ein Gewerbetreibender möchte bis an seine Grundstücksgrenze neben dem eingezäunten Regenauffangbecken in Unterroth bauen. Foto: Regina Langhans

    Kontroversen Debatte im Gemeinderat von Unterroth

    Die Kommunalwahl 2026 und die am 23. Februar anstehende Bundestagswahl standen noch ein weiteres Mal im Fokus, der Beschluss zum Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und -helfer stand an. Während Poppele dem Zuschuss des Landkreises entsprechend für alle Wahlhelfer 50 Euro vorschlug, plädierten einige dafür, den Betrag von 100 Euro beizubehalten. Er wurde in Unterroth zuletzt gewährt. Die gegensätzlichen Argumente hießen: inwieweit ehrenamtliches Tun mit Geld aufzuwiegen sei oder Geld eine Anerkennung für die geopferte Freizeit darstelle. Bei zwei Gegenstimmen blieb es beim Erfrischungsgeld von 100 Euro.

    Sodann ging es um zwei knapp kalkulierte Bauvorhaben, da Grundstücke zunehmend intensiver genützt werden. Ein privater Bauherr wünschte sich eine Befreiung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung beziehungsweise eine Orientierung an der Bayerischen Bauordnung, welche eine engere Bebauung zulässt. Im aktuellen Fall ging es um etwa 80 Zentimeter Breite hin oder her für eine Hofausfahrt. Gemeinderat Martin Müller (Dorfgemeinschaft) und andere aus dem Gremium wollten dem Bauherrn entgegenkommen: Wenn das schriftliche Einverständnis des Nachbarn vorliege, dass die Hofausfahrt gemäß Bauordnung näher an dessen Grund heranreichen dürfe, als es die Unterrother Abstandsregelung vorsieht, sollte die Ausnahme bewilligt werden. Der Bürgermeister hielt deutlich dagegen, dass Beschlüsse nicht vom Einverständnis des Nachbarn abhingen, geschweige denn dessen Unterschrift für Bauvorhaben erforderlich sei. Fünf Ratsmitglieder befürworteten eine Befreiung von der Unterrother Satzung, sieben lehnten die Ausnahme ab. Auch, weil die geringere Einfahrtbreite wohl für die Fahrzeuge ausreichend sei.

    Bürgermeister Norbert Poppele verzichtet auf weitere Amtszeit

    Das andere Bauvorhaben betraf den Neubau einer Lagerhalle neben einer bestehenden im neuen Gewerbegebiet. Mit dem Vorhaben würde der Bauherr wortwörtlich an seine Grenzen stoßen, welche im Norden die Regenwassermulde darstellt. Inwieweit die Baumaßnahme den zugehörigen Damm in seiner Stabilität gefährden könnte, war schwer zu sagen. Poppele betonte, Grenzbebauung sei nicht gewünscht. Mit acht Stimmen wurde der Antrag abgelehnt, vier Ratsmitglieder waren dafür.

    Der Bürgermeister rechtfertigte die Ablehnung der individuellen Anliegen mit der Gerechtigkeit gegenüber allen und wollte ein Exempel statuieren. Auf die Möglichkeit von Präzedenzfällen ließ er sich nicht ein, sondern sah die Alternative darin, die gemeindliche Abstandsflächensatzung an die bayerische Bauordnung anzupassen. Dass davor die Gemeinde mit ihrer eigenen Satzung an den früher geltenden Abstandsflächen festgehalten habe, erkannte der Bürgermeister im Nachhinein als Fehler. Damals seien sie schlecht informiert und quasi überrumpelt worden, so Poppele.

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