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Kreis Neu-Ulm/Unterallgäu: Gasmangel: Alte Holzöfen erleben im Herbst ein Comeback

Kreis Neu-Ulm/Unterallgäu

Gasmangel: Alte Holzöfen erleben im Herbst ein Comeback

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    Ältere Holzöfen, die eigentlich nicht mehr betrieben werden dürfen, können im Herbst unter bestimmten Voraussetzungen wieder angeworfen werden.
    Ältere Holzöfen, die eigentlich nicht mehr betrieben werden dürfen, können im Herbst unter bestimmten Voraussetzungen wieder angeworfen werden. Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolfoto)

    Im Herbst könnten zahlreiche stillgelegte Holzöfen ihren zweiten Frühling erleben. Denn unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Anlagen, die nicht mehr der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BlmSchV) entsprechen, wieder angeworfen werden, um Räume zu beheizen. Im Landkreis Unterallgäu gilt von 1. September an eine Allgemeinverfügung, die das möglich macht. Wie sieht es im Kreis Neu-Ulm aus?

    Eine zentrale Bedingung für die Wiederinbetriebnahme ist: Die sogenannten Holzfeuerungsanlagen, zu denen zum Beispiel Kachelöfen zählen oder Holzöfen, die mehrere Räume mit Wärme versorgen, müssen eine vorhandene Gasheizung ersetzen oder erweitern. Wer eine Ölheizung oder ein anderes System im Haus hat, profitiert von der Allgemeinverfügung also nicht. "Wenn ich keine Gasheizung habe, dann kann ich meinen alten Ofen auch nicht befeuern", betont Eva Büchele von der Pressestelle des Landratsamts in Mindelheim auf Nachfrage.

    Dem Bezirksschornsteinfeger muss ein bestimmtes Formular vorliegen

    In einer Pressemitteilung informiert die Unterallgäuer Behörde über die Allgemeinverfügung des Sachgebiets Immissionsschutz und nennt weitere Vorgaben. Die betroffenen Holzfeuerungsanlagen dürfen demnach wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Betreiber oder die Betreiberin dafür beim Bezirksschornsteinfeger ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb eingereicht hat. Wenn der Ofen wieder angeworfen werden soll, muss dies dem Landratsamt Unterallgäu mitgeteilt und das Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb vorgelegt werden.

    So könne die Person zum Beispiel eine Kopie des Formulars per E-Mail an: immissionsschutz@lra.unterallgaeu.de senden, schreibt das Landratsamt. Im Zuge dessen müsse die Person auch bestätigen, dass die Anlage nicht abgebaut wurde. Außerdem sei der Bezirksschornsteinfeger zu informieren.

    Das Landratsamt Neu-Ulm prüft noch

    Hintergrund der Allgemeinverfügung ist der Gasmangel. Die Bundesregierung hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das rechtfertigt, dass die Landratsämter als zuständige Behörden vorübergehend Ausnahmen von den Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung zulassen. Die Behörde im Unterallgäu ist nicht das erste Landratsamt in Bayern, das reagiert und eine Allgemeinverfügung erlässt. Eva Büchele zufolge hat grundsätzlich jedes Landratsamt die Möglichkeit dazu. Jede Behörde müsse aber explizit eine Verfügung erlassen, sagt sie. Diese gelte für ein Jahr.

    Beim Landratsamt Neu-Ulm wird die Angelegenheit gerade geprüft. Mit einer Entscheidung sei im Laufe der nächsten Woche zu rechnen, ist auf Nachfrage zu erfahren. Auch im Kreis Neu-Ulm sollen demnach ältere Öfen unter gewissen Voraussetzungen wieder betrieben werden dürfen. Die Frage sei nur, ob eine Einzelfallregelung ausreiche oder ob eine Allgemeinverfügung zur Anwendung komme, heißt es.

    Auf der Internetseite und am Empfang des Landratsamts Unterallgäu ist das entsprechende Dokument einsehbar. Unter www.unterallgaeu.de/immissionsschutz finden Interessierte noch weitere Informationen zu dem Thema. Dort kann auch das benötigte Formular des Landesinnungsverbands für das bayerische Kaminkehrerhandwerk heruntergeladen werden.

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