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Unterallgäu: Inzidenz drei Tage über 200: Diese Regeln gelten jetzt im Unterallgäu

Unterallgäu

Inzidenz drei Tage über 200: Diese Regeln gelten jetzt im Unterallgäu

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    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Unterallgäu liegt drei Tage in Folge über der 200er-Marke. Nun gelten neue Regeln, insbesondere für den Einzelhandel.
    Die Sieben-Tage-Inzidenz im Unterallgäu liegt drei Tage in Folge über der 200er-Marke. Nun gelten neue Regeln, insbesondere für den Einzelhandel. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa (Symbolbild)

    Drei Tage in Folge - Montag, Dienstag und Mittwoch - hat der Landkreis Unterallgäu die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Das zeigen die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Damit gelten im Unterallgäu ab Freitag die Regeln für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200.

    Diese weichen in einem Punkt von den bisher gültigen Regeln ab: Geschäfte dürfen ab Freitag, 23. April, nur noch „Click and Collect“ anbieten. Es darf also Ware online oder telefonisch bestellt und im Geschäft abgeholt werden. „Click and Meet“, das Einkaufen mit Termin und negativem Test, ist hingegen nicht mehr möglich.

    Geöffnet bleiben inzidenzunabhängig der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.

    Ebenso unabhängig von der Inzidenz bleiben Fahrschulen, Friseure, Bibliotheken und Archive geöffnet - wenn die entsprechenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Nagelstudios, Kosmetikbetriebe und Fußpfleger dürfen nur Dienstleistungen anbieten, die zwingend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.

    Die weiteren Beschränkungen gelten unverändert:

    • Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person (und den dazu gehörenden Kindern unter 14 Jahren) treffen. Ehepartner, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
    • Nächtliche Ausgangssperre: Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf das Haus nur aus einem gewichtigen und unabweisbaren Grund verlassen werden.
    • Kontaktfreier Sport ist erlaubt, wenn dabei die Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Mannschaftssport ist untersagt. Auch für Kinder gibt es keine Ausnahmen. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.
    • Museen und Ausstellungen bleiben geschlossen.
    • Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt.
    • Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.

    Ausschlaggebend für den Betrieb von Schulen und Kitas ist gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung immer die Inzidenz am Freitag der Vorwoche. Bereits ab Überschreitung der Inzidenz von 100 gelten hier die strengsten Regeln. Jeden Freitag gibt das Landratsamt Unterallgäu im Internet die Regeln für die folgende Woche amtlich bekannt.

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