Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Unterallgäu: An diesen Terminen kommt das Schadstoffmobil

Unterallgäu

An diesen Terminen kommt das Schadstoffmobil

    • |
    Im Mai können wieder Problemabfälle beim Schadstoffmobil im Unterallgäu abgegeben werden.
    Im Mai können wieder Problemabfälle beim Schadstoffmobil im Unterallgäu abgegeben werden. Foto: Stefanie Vögele/Landratsamt Unterallgäu

    Das Schadstoffmobil fährt von 8. bis 13. Mai die Gemeinden im Landkreis Unterallgäu an. Dort können dann wieder Problemabfälle wie Lösungsmittel, Lackreste, Rostentferner und Reinigungsmittel kostenlos abgegeben werden. Am Freitag, 12. Mai, macht das Mobil Station in Babenhausen (Busbahnhof, 8.30 bis 10.45 Uhr), Kettershausen (Gemeindehalle, 11.15 bis 12 Uhr), Kirchhaslach (Neues Feuerwehrhaus (12.30 bis 13.15 Uhr), Breitenbrunn (Feuerwehrhaus, 13.45 bis 14.30 Uhr) und Egg an der Günz (Parkplatz Musikerheim, 15 bis 15.45 Uhr). 

    Wichtig ist laut der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises: Die Schadstoffe sollten in ihren ursprünglichen Gefäßen bleiben und nicht zusammengeschüttet werden. Dies könnte gefährliche chemische Reaktionen verursachen. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Problemabfälle nur persönlich abgegeben werden. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt an der Sammelstelle zurückgelassen werden. Beim Schadstoffmobil abgegeben werden können alle Stoffe mit Gefahrensymbolen – zum Beispiel flüssige Farb- und Lackreste (keine Wandfarbe), Lösungsmittel, Laugen und Säuren, PCB-haltige Kondensatoren, Spraydosen mit Inhalt, quecksilberhaltige Abfälle, Haushaltsreiniger, Rostentferner, Pflanzen- und Holzschutzmittel und Fotochemikalien. Auch Medikamente können abgegeben werden – alternativ können diese auch über den Restmüll entsorgt werden. Sie sollten aber in ihrer Verpackung gelassen und so in die Tonne gegeben werden, dass niemand daran gelangt.

    Die Abgabe von Schadstoffen ist für private Haushalte in geringen Mengen gebührenfrei. Gegebenenfalls werden bei größeren Mengen Gebühren gemäß der Abfallgebührensatzung erhoben. Pro Anlieferung werden maximal 50 Kilogramm an Schadstoffen beziehungsweise Sondermüll angenommen, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Anlieferung handelt. Bei größeren Mengen sollte Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung aufgenommen werden. Medikamente aus Apotheken können ohne Mengenbegrenzung angeliefert werden. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden