Ein 55-jähriger Mann, der im März im Wahn seinen Nachbar mit einem Messer tötete sowie dessen Ehefrau und Tochter schwer verletzte, muss in die Psychiatrie. Das Ulmer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der geständige Täter in einem akuten Schub von Schizophrenie handelte und schuldunfähig war.
Ulm
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