Schlangen vor den Geschäften, Kontrollen an den Eingängen und keine Alternativen in Sicht: In Bayern und in Baden-Württemberg gilt in vielen Geschäften des Einzelhandels die 2G-Regel. Läden, die mit ihrem Angebot nicht in die Kategorie "Täglicher Bedarf" fallen, dürfen nur Kundinnen und Kunden empfangen, die entweder geimpft oder genesen sind. Über Umsatzeinbrüche, eine abgeschmetterte Idee und die Beteiligung der Polizei.
Ulm/Landkreis Neu-Ulm