Die Kreisstraßen NU15 (Tiefenbach–Gannertshofen) und NU18 (Balmertshofen–Biberberg) werden im Sommer saniert, deswegen kommt es nach Angaben des Staatlichen Bauamts Krumbach für einige Tage zu kompletten Sperrungen. Die Arbeiten und die Umfahrungen im Überblick.
Die Fahrbahnoberflächen beider Straßen sind nach Angaben des Bauamts geschädigt und durch Alterung versprödetet, zudem sind über die Jahre Setzungen und Verdrückungen aufgetreten. Um weitere Schäden zu verhindern und die Fahrbahnen instand zu setzen, steht eine sogenannte Oberflächenbehandlung an. Hierzu werden die Fahrbahnen nach einer Vorprofilierung mit einer Bitumenemulsion angespritzt und anschließend abgesplittet. Diese Methode ist dem Bauamt zufolge einfach, verhältnismäßig kostengünstig und für Straßen mit wenig Schwerverkehr geeignet. Die Fahrbahnoberflächen würden dabei versiegelt und die Nutzungsdauer erheblich verlängert.
Straßensanierung zwischen Tiefenbach und Gannertshofen startet
Die Kreisstraße NU15 wird dafür von Montag, 5. August, bis voraussichtlich Freitag, 9. August, zwischen Tiefenbach und Gannertshofen zur Fahrbahnvorprofilierung voll gesperrt. Eine weitere eintägige Sperrung ist für die Zeit von 19. bis 23. August für das Anspritzen und Absplitten der Fahrbahn vorgesehen. Die Umleitung führt von Tiefenbach über Emershofen und Weißenhorn nach Gannertshofen und umgekehrt, sie wird entsprechend ausgeschildert. Die Siedlung Höhlet bleibt über einen Feldweg von und nach Tiefenbach immer erreichbar.
Sofern diese Arbeiten zügig vorankommen, wird die Kreisstraße NU18 zwischen Balmertshofen und Biberberg ab 8. oder 9. August für voraussichtlich zwei Tage voll gesperrt. Spätens soll die Fahrbahnvorprofilierung dort am Montag, 12. August, beginnen. Für das Anspritzen und Absplitten der Fahrbahn ist in der Zeit von 19. bis 23. August nochmals eine Vollsperrung für einen Tag erforderlich. Die Umleitung ist ab Balmertshofen über die Gemeindeverbindungsstraße zur Beurer Mühle und die Kreisstraße NU3 nach Biberberg und umgekehrt ausgeschildert.
Bis der überschüssige Split auf beiden Fahrbahnen abkehrt ist, gilt auf beiden Streckenabschnitten wegen Steinschlag- und Schleudergefahr anschließend zunächst eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
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