Egal, ob es sich um eine Wasserpfütze auf dem Boden oder um Schimmel an der Wand handelt: Wenn Bauherren und Eigentümer solche Entdeckungen machen und nicht genau wissen, wo die Ursache liegt, sind sie laut dem Verband privater Bauherren (VPB) gut beraten, zunächst einmal Ruhe zu bewahren. Wer stattdessen umgehend Reparaturmaßnahmen einleitet, zerstört möglicherweise Beweise, die später wichtig sein können, um den Verursacher zu ermitteln. Besser ist es laut VPB darum, zunächst Gebäude- und Hausratversicherung über den Schaden zu informieren. Handelt es sich um einen Mangel in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sollte unbedingt auch die Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt werden.

Der Baufirma ist der Sachverhalt immer dann zu schildern, wenn die Gewährleistungsfrist des Gebäudes noch nicht abgelaufen ist. Denn dann hat das Unternehmen grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht und kann spätere Forderungen ablehnen, wenn ihr dieses Recht verwehrt geblieben ist. Bevor Betroffene den Schaden eindämmen oder von einem Notdienst eindämmen lassen – denn das ist aus versicherungsrechtlicher Sicht ihre Pflicht – , sollten sie ihn so gründlich wie möglich fotografisch dokumentieren. So lässt sich im Nachhinein besser klären, wodurch der Schaden verursacht wurde und wer gegebenenfalls für dessen Beseitigung aufkommen muss. Damit die Fotos später aussagekräftig sind, sollte die Beleuchtung ausreichend sein. Am besten überprüfen Eigentümer und Bauherren die Aufnahmen umgehend auf ihre Tauglichkeit.

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