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Senden/Memmingen: Mann aus Senden fälscht Krebsdiagnose, um Geldauflage nicht zahlen zu müssen

Senden/Memmingen

Mann aus Senden fälscht Krebsdiagnose, um Geldauflage nicht zahlen zu müssen

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    Anfang Juli wird die Verhandlung um den Mann aus Senden fortgesetzt, der seine Krebsdiagnose erfunden haben soll.
    Anfang Juli wird die Verhandlung um den Mann aus Senden fortgesetzt, der seine Krebsdiagnose erfunden haben soll. Foto: Kurt Kraus

    Im Sprichwort heißt es zwar "Lügen haben kurze Beine", doch ein 32-Jähriger aus Senden hat es laut Anklage immerhin verstanden, ein Lügengebäude über mehrere Jahre aufrechtzuerhalten, ehe es zusammenbrach. Und selbst danach verzögert sich die gerichtliche Aufarbeitung noch immer. 

    Was geschehen war: Der Mann hatte im Geschäft seines Vaters mitgearbeitet, und als dieser unerwartet starb, musste er den Betrieb weiterführen. Dies gelang ihm aber nicht, weil der Laden zuvor schon hoch verschuldet war und so setzte der Angeklagte das Ganze endgültig in den Sand. Anscheinend, so war vor Gericht andeutungsweise zu hören, hatte er dann jeweils einen Kredit mit dem nächsten weiter finanziert – ohne die Schulden bezahlen zu können. 

    Mann aus Senden bescheinigte sich laut Anklage schwere Krebserkrankung

    Und so kam es zunächst vor einem württembergischen Amtsgericht und dann in einer Berufungsverhandlung vor einem dortigen Landgericht zu folgendem Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung plus 1200 Euro Bewährungsauflage, die in Raten abgestottert werden durfte. Nachdem er diese bald nicht mehr abzahlen konnte, soll der Mann laut Anklage an seinem Computer ein gefälschtes Attest des Klinikums Memmingen erstellt haben. In diesem soll er sich selbst bescheinigt haben, an einer schweren Pankreas-Krebserkrankung zu leiden, sodass er nur noch drei Monate Lebenserwartung habe. Man möge ihm deshalb weitere Zahlungen erlassen. 

    Das flog jedoch auf, weil beispielsweise der Name des bearbeitenden Arztes im Briefkopf wegen eines Tippfehlers nicht mit dem bei der Unterschrift angegebenen Namen übereinstimmte. So kam es wiederum zu einem Prozess im Februar dieses Jahres vor dem Amtsgericht Neu-Ulm, was dem 32-Jährigen aufgrund der Vorstrafe ein Urteil von sechs Monaten Haft ohne Bewährung einbrachte.

    Laut Verteidiger ist Mann aus Senden "heute ein ganz anderer Mensch"

    Dagegen hatten nun sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger Georg Mayer Berufung eingelegt, und zwar jeweils "mit Beschränkung auf die Rechtsfolgen" – also gegen das Strafmaß. Vor der mit Richterin König und zwei Schöffen besetzten Berufungskammer des Landgerichts Memmingen konnte der Fall nun aber immer noch nicht zu Ende gebracht werden: Nachdem sich der Angeklagte wegen eines anscheinenden Staus auf der Autobahn zunächst um eine gute Viertelstunde verspätet hatte, schilderte ihn sein Verteidiger als "ganz liebe Person", bei der seit Jahren "eine Lüge die andere" ergeben habe.

    Erst seit knapp zwei Jahren sei der Angeklagte nun auf rechtem Wege: Er habe sich von einem Psychologen beraten lassen, sei mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen, habe einen neuen Arbeitsplatz gefunden, bei dem er ordentlich verdiene, zahle Unterhalt für sein Kind aus einer früheren Beziehung und habe begonnen, die angerichteten finanziellen Schäden wiedergutzumachen. Alles in allem, so Verteidiger Mayer, sei der Angeklagte "heute ein ganz anderer Mensch". Man solle ihm Zeit geben, denn "jeder Monat tut ihm gut, damit er sich stabilisieren kann". 

    Anfang Juli wird Verhandlung in Memmingen fortgesetzt

    Die Richterin hatte zunächst nur die Frage an den 32-Jährigen, ob er tatsächlich an einer Krebserkrankung gelitten habe, was dieser mit den Worten verneinte, es sei "alles erfunden" gewesen und er habe nicht einmal gewusst, "was Pankreas ist", als er das falsche Attest verfasste. Richterin König zog sich daraufhin mit ihren Schöffen zur Beratung zurück und kam mit dem Beschluss wieder: Am 1. Juli um 15 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. 

    Zu diesem Termin werden die frühere Bewährungshelferin sowie eine weitere Zeugin geladen und der Verteidiger müsse bis dahin sowohl Banknachweise über Unterhaltszahlungen und andere angeblich erledigte Überweisungen sowie einen aktuellen Arbeitsvertrag vorlegen. Aus dem sollte hervorgehen, seit wann der Mann wie viel verdiene. Die bisherigen Vorstrafen-Urteile müssten dann überprüft werden. Außerdem sei sie, so die Richterin abschließend, "nach wie vor skeptisch". Weshalb sich das Gericht nun beim Fortsetzungstermin einen Überblick verschaffen müsse, um über die beiden Berufungsanträge entscheiden zu können.

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