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Roggenburg: Wie Roggenburg gegen Baulücken vorgehen möchte

Roggenburg

Wie Roggenburg gegen Baulücken vorgehen möchte

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    Roggenburg strebt "vitale Ortskerne" in all seinen Gemeindeteilen an.
    Roggenburg strebt "vitale Ortskerne" in all seinen Gemeindeteilen an. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Hinsichtlich des interkommunalen Vorgehens zum Flächenmanagement in der ILE Iller-Roth-Biber war im Herbst 2020 im gesamten Gebiet mit Ausklammerung von Kellmünz eine Eigentümerbefragung bezüglich Baulücken und Leerständen erfolgt. Sie erbrachte, dass nur wenig Bebauungsabsichten beziehungsweise Verkaufsbereitschaft bestanden. Für die Siedlungsentwicklung sei dies aber nach Ansicht der Roggenburger Verwaltung "ein Hemmschuh". 

    Befragung zu Baulücken soll in Roggenburg wiederholt werden

    Nun soll die Befragung wiederholt werden, zumal ein beträchtlicher Teil der Baulücken in Gebieten lägen, für die Bebauungspläne vorhanden seien. "Die Gemeinde Roggenburg ist sich darin einig, dass vitale Ortskerne in allen Gemeindeteilen angestrebt werden, um die Aufenthalts- und Lebensqualität in allen Orten langfristig zu erhalten", so die Verwaltung. "Gleichzeitig besteht eine große Nachfrage nach Grundstücken von jungen Familien beziehungsweise Bauwilligen." 

    Deshalb rät die Gemeindeverwaltung, eine neuerliche Befragung zu veranlassen. Ihrer Kenntnis nach gebe es in Roggenburg mit seinen Ortsteilen 84 Plätze, an denen gebaut werden könne und 56 Leerstände. Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig, dass die Verwaltung auf die betreffenden Eigentümer zugehen und diese über die Maßnahmen der Innenentwicklung informieren soll.

    Ab Januar 2025 soll eine Erstbauberatung in Roggenburg gefördert werden

    Herausgefunden werden solle außerdem, ob von den Eigentümern eine Beratung gewünscht werde oder schon Verkaufs-, Sanierungs- oder Neubauabsichten bestünden. Der Gemeinderat hat zudem bei einer Gegenstimme beschlossen, dass die "Richtlinie zur Förderung einer Erstbauberatung durch eine Architektin/einen Architekten" zur Anwendung kommt. Sie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sind Haushaltsmittel dafür bereitzustellen. 

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