Dieser Satz muss einfach zitiert werden: "Die Mitglieder haben die Befugnis, zu den Unterhaltungen und Produktionen ihre Familien mitzubringen und unbescholtene Fremde einzuführen." So stand es im Jahr 1874 in der ersten Satzung des Roggenburger Männergesangvereins "Liederkranz". "Fremde", auch das wurde deutlich klargestellt, waren Personen, die vier Kilometer vom Ort entfernt wohnten. Heuer feiert der Verein sein 150-jähriges Bestehen.
Roggenburg