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Planung für Vorrangflächen: Letzte Chance für Windräder in Kellmünz, Oberroth und Unterroth

Kellmünz/Oberroth/Unterroth

Letzte Chance für Windräder in Kellmünz, Oberroth und Unterroth

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    Areale im südlichen Landkreis, die zuvor Vorranggebiete für Windräder waren, verlieren diesen Status wohl. Es bleibt wenig Zeit, das zu verhindern.
    Areale im südlichen Landkreis, die zuvor Vorranggebiete für Windräder waren, verlieren diesen Status wohl. Es bleibt wenig Zeit, das zu verhindern. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (Symbolbild)

    Das letzte Schlupfloch ist bis Mitte November offen. Dann endet das Beteiligungsverfahren, bei dem Kommunen, Behörden und alle Privatpersonen Stellungnahmen zur Windkraftplanung in der Region abgeben können. In Baden-Württemberg müssen bis 2030 zwei Prozent der Landesfläche für Windräder reserviert werden, in Bayern 1,8 Prozent bis 2032. Welche Gebiete das sind, ermittelt der Regionalverband Donau-Iller. In einem Ausschlussverfahren haben die Fachleute des RVDI nach und nach alle Gebiete aus einer Karte gestrichen, die nicht infrage kommen. Das führt auch dazu, dass Kommunen, die für Windenergie offen sind, ausgeschlossen werden. Diesen Gemeinden hat der RVDI eine letzte Möglichkeit eingeräumt. Doch die Zeit ist knapp und die Erfolgsaussichten dürften überschaubar sein.

    In der Karte dürfen nach den Worten von Verbandsdirektor Markus Riethe nur Gebiete als Vorrangflächen eingetragen, die auch wirklich als solche infrage kommen. Das bedeutet zum einen, dass Gegenden, ausgeschlossen werden, in denen die Anlagen nicht erlaubt sind. Gründe dafür können beispielsweise der Naturschutz sein oder Belange der Bundeswehr. In Laupheim im Kreis Biberach ist das Hubschraubergeschwader 64 stationiert. Um den Betrieb dort zu gewährleisten, dürfen in den Einflugschneisen keine Windräder errichtet werden. In weiteren Gebieten sind Maximalhöhen für die Anlagen festgelegt, um die Radare der Streitkräfte nicht zu behindern.

    Windkraft in den Kreisen Neu-Ulm, Günzburg und Unterallgäu

    Neben diese Einschränkungen sind auch wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend dafür, dass Gebiete aus der Vorrangkarte fallen. Im Süden des Landkreises Neu-Ulm fallen beide Aspekte zusammen. Dort ist eine Maximalhöhe festgeschrieben – und diese macht einen Betrieb von Windrädern offenbar unrentabel. „Kein Investor würde da bauen“, meint Verbandsdirektor Riethe. Weil sich Vorgaben, technische Entwicklungen und Anforderungen geändert haben, fallen Gebiete aus der Karte, die früher als Vorrangflächen galten. Das betrifft den landkreiseigenen Roggenburger Wald, den Kellmünzer Wald und den Oberrother Wald, der den Gemeinden Oberroth und Unterroth gehört. Gegen die Planung regte sich Widerstand. Die Bürgermeister kündigten an, die Planung so nicht einfach hinzunehmen. Der Kellmünzer Bürgermeister Michael Obst beantragte, die Gegenden trotzdem in als Vorrangfläche in der Planung zu belassen. Doch das gehe nicht, berichtet Riethe. Der Regionalverband habe das bei den zuständigen Ministerien in Bayern und Baden-Württemberg prüfen lassen. Einen Weg in die Planungskarte gibt es aber noch: Bis zum Ende des Beteiligungsverfahrens, das von 16. September bis 10. November dauert, muss nachgewiesen werden, dass Windräder dort wirtschaftlich betrieben werden können. Dann werden die Areale noch in die Karte aufgenommen. Die Aussichten hält Riethe allerdings für nicht übermäßig groß.

    Eine weitere Chance gibt es ebenfalls: Wer einen Bauantrag bewilligt bekommt, bevor die Planung in Kraft tritt, darf ein Windrad auch außerhalb der Vorrangflächen bauen. Diese machen im Kreis Neu-Ulm derzeit 919 Hektar und damit 1,78 Prozent der Landkreisfläche aus. Im Kreis Unterallgäu sind es 1,67 Prozent der Fläche und im Kreis Günzburg 4,07 Prozent. Im Gebiet der Stadt Memmingen steht nur ein sehr kleines Areal zur Verfügung. Insgesamt umfasst der bayerische Teil des Regionsgebiets 2,37 Prozent aktuell Vorrangfläche für Windräder. Der Spielraum könnte noch wichtig werden. Riethe berichtet von Andeutungen aus dem zuständigen Ministerium, dass der vorgeschriebene Flächenanteil im Freistaat angehoben werden könnte. Außerdem könnten durch das Beteiligungsverfahren weitere Gebiete aus der Planung fallen.

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