Das Landratsamt informiert über Anpassungen der Infektionsschutzverordnung
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Die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde noch einmal angepasst. Das Landratsamt Neu-Ulm informiert über die Änderungen, die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gegeben hat.