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Osterberg: Braucht Osterberg eine eigene Stellplatzsatzung?

Osterberg

Braucht Osterberg eine eigene Stellplatzsatzung?

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    Wie viele Parkplätze müssen bei neuen Gebäuden eingerichtet werden? In vielen Kommunen regelt das die Stellplatzsatzung.
    Wie viele Parkplätze müssen bei neuen Gebäuden eingerichtet werden? In vielen Kommunen regelt das die Stellplatzsatzung. Foto:  Florian Schuh, dpa (Symbolbild)

    Wie viele Stellplätze sollen künftig für eine Wohneinheit in Osterberg erforderlich sein? Mit dieser Frage hat sich der Gemeinderat jetzt befasst. Die Räte haben eine klare Meinung zu diesem Thema.

    Bürgermeister Martin Werner erklärte, warum das Thema nun aktuell geworden war: In der Januar-Sitzung des Gemeinderats wurde zu einer Bauvoranfrage auch ein Stellplatz-Nachweis beschlossen. In der Gemeinde gilt bereits eine Garagen- und Stellplatzordnung aus dem Jahr 1993. Darin ist für Wohngebäude ein Stellplatz je Wohnungen in Einfamilienhäusern festgelegt.

    In Altenstadt und Kellmünz gibt es die Satzung bereits

    Andere Kommunen haben inzwischen eigene Stellplatzsatzungen erlassen. Zur Entscheidungshilfe lagen dem Gemeinderat deshalb nicht nur die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, sondern auch die

    Kernthema wäre demnach Art, Anzahl und Gestaltung der Stellplätze. Möglich gewesen wäre demnach, die erforderliche Stellplatzanzahl für neu zu errichtende Wohngebäude zu ändern. Die Rätegemeinschaft hat den Vorschlag auf Erlass einer neuen Stellplatzsatzung letztlich abgelehnt beziehungsweise keine Notwendigkeit dafür gesehen. Die Entscheidung über Art und Anzahl von erforderlichen Stellplätzen soll auch künftig individuell und damit über Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

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