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Oberroth: Weil die Ausgaben erheblich steigen, erhöht Oberroth die Steuern

Oberroth

Weil die Ausgaben erheblich steigen, erhöht Oberroth die Steuern

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    Ab 1. Januar verlieren die bisherigen Grundsteuer-Hebesätze ihre Gültigkeit, die Kommunen müssen neue Festlegungen treffen.
    Ab 1. Januar verlieren die bisherigen Grundsteuer-Hebesätze ihre Gültigkeit, die Kommunen müssen neue Festlegungen treffen. Foto: Marcus Brandt/dpa (Symbolbild)

    Durch die Grundsteuerreform verlieren die bisherigen Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 automatisch ihre Gültigkeit. Wie in allen anderen bayerischen Kommunen musste auch in der Gemeinde Oberroth rechtzeitig ein Ersatz geschaffen werden. Nachdem das Ratsgremium bereits nicht öffentlich über die neuen Grundsteuerhebesätze beraten hatte, gab es bei der öffentlichen Sitzung keine langen Diskussionen mehr, sondern einen einstimmigen Beschluss: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wurde auf 400 vom Hundert, die Grundsteuer B für baulich genutzte Grundstücke auf 200 vom Hundert sowie die Gewerbesteuer auf 360 vom Hundert festgelegt.

    „Mit den ermittelten Hebesätzen liegen wir in einem gesunden Rahmen. Diesen können wir bei Bedarf im nächsten Jahr nachjustieren“, resümierte Bürgermeister Willibold Graf. Laut vorläufiger Berechnung ergeben sich mit den neuen Hebesätzen für die Gemeinde Oberroth im Jahr 2025 Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rund 23.000 Euro. Dieses Geld werde dafür benötigt, um auch künftig einen ausgeglichenen Haushalt erstellen zu können. „Aufgrund eines erheblichen Anstiegs der Ausgaben wird uns schon im nächsten Jahr viel Geld fehlen“, befürchtet Graf. Neben einer deutlichen Steigerung der Kreisumlage zählte er ansteigende Personalkosten sowie Investitionen in Hochwasserschutz und Feuerwehr auf, die nach Bewertung der Verwaltung eine Einnahmenerhöhung aus Steuern unerlässlich machen.

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