Wenn alles nach Plan der Antragsteller verläuft, wird in der Oberrother Gartenstraße bald ein sogenanntes Tiny House stehen. Bei ihrer Sitzung zeigten sich die Oberrother Gemeinderäte gegenüber diesen winzigen Häuschen aufgeschlossen.
Ohne Diskussion und einstimmig befürworteten sie den vorliegenden Bauantrag zur Aufstellung eines Tiny Houses auf Rädern. Es soll neben dem Wohnhaus einer Familie auf dem eigenen Grundstück platziert werden und einen Rauminhalt von 72 Kubikmetern umfassen.
Warum das Tiny House in Oberroth ein Genehmigungsverfahren brauchte
Laut Gesetzgebung der Bayerischen Bauordnung sind im Innenbereich einer Gemeinde Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 Kubikmeter verfahrensfrei, hat Zweiter Bürgermeister Wolfgang Lohr in Erfahrung gebracht. Allerdings seien im Oberrother Bebauungsplan Süd-West, in dem das Tiny House errichtet werden soll, nur Satteldächer zugelassen.
Das geplante Kleinsthäuschen soll aber aus bautechnischen Gründen mit einem Flachdach samt Begrünung ausgestattet werden. Deshalb sei hier die Zustimmung des Gemeinderats notwendig, so Lohr. Auf Nachfrage erklärten die Antragsteller, dass das geplante Tiny House in Holzbauweise errichtet werde und eine Fläche von 24 Kubikmetern umfasse. Neben den beiden drei Meter hohen Schlafräumen sind Nasszelle und Küche vorhanden. Das Häuschen werde sowohl an das örtliche Stromnetz als auch an Wasser- und Abwasserleitung angeschlossen.
Lesen Sie auch:
- Wohnen im Kleinen: In Illertissen sollen Small Houses entstehen
- Baustelle zwischen Kellmünz und Filzingen: Am Montag geht es los
- Bürger in Oberroth wünschen sich weiteren Treffpunkt und einen Dorfladen