Wie bereits in den Jahren 2020 und 2021 müssen die Oberrother Vereine auch 2022 keine Belegungskosten für die Nutzung gemeindlicher Räume bezahlen. Die Gemeinde will damit die Vereine in Zeiten des coronabedingten Ausfalls von Veranstaltungen und Aktivitäten sowie hinsichtlich der damit verbundenen Mindereinnahmen finanziell unterstützen. Anstelle der Unterhaltskosten (Heizung und Strom), die sich in den Vorjahren jeweils auf insgesamt 1000 Euro beliefen, werden den Vereinen lediglich die anteiligen Kosten der Mobiliarversicherung für ihre Räume berechnet. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat einstimmig.
Oberroth