Bei einem Verkehrsunfall im Juni vergangenen Jahres bei Oberroth verlor ein 20-Jähriger sein Leben. Für den Motorradfahrer kam damals jede Hilfe zu spät. Er starb noch an der Unfallstelle. Eine 35-Jährige hatte den Unfall verursacht. Inzwischen steht fest, welche Strafe die Frau bekommt.
Nach damaligen Polizeiangaben war die Frau am Abend des 1. Juni 2023 mit einem Auto auf der Staatsstraße 2020 von Babenhausen kommend in Richtung Oberroth unterwegs. An der Einmündung zur Verbindungsstraße nach Osterberg wollte sie nach links in diese einbiegen. Dabei soll sie den entgegenkommenden 20-Jährigen auf seinem Motorrad übersehen haben. Die Maschine krachte in die rechte Seite des Autos. Der junge Mann wurde durch den Aufprall vom Motorrad geworfen. Die Maschine kollidierte anschließend mit einem weiteren Auto, das hinter der Verursacherin fuhr. Die 35-Jährige wurde leicht verletzt.
Nach tödlichem Unfall bei Oberroth: Verursacherin legt keinen Einspruch gegen den Strafbefehl ein
Wie nun ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, wurde die Frau wegen fahrlässiger Tötung durch das Amtsgericht Neu-Ulm im Strafbefehlswege zu einer Geldstrafe im höheren vierstelligen Euro-Bereich sowie zu einem mehrmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die 35-Jährige habe gegen diesen Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt, so dass dieser bereits seit kurzem rechtskräftig ist.
Der ihr vorgeworfene Sorgfaltsverstoß sei darin begründet, dass sie, ohne anzuhalten, nach links abbog und den ihr entgegenkommenden und vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer zu einer Vollbremsung veranlasste. Jene Vollbremsung habe letztlich dazu geführt, dass der 20-Jährige stürzte, mit dem Auto der Frau kollidierte und hierdurch tödliche Verletzungen erlitt.
An den beteiligten Fahrzeugen entstand nach Polizeiangaben jeweils Totalschaden. Insgesamt waren 60 Kräfte der umliegenden Feuerwehren, Notarzt, Rettungsdienst und mehrere Polizeistreifen im Einsatz. Das Auto der Unfallverursacherin wurde sichergestellt. Damals hatte es geheißen, die Frau soll unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden haben. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Von einem Einfluss von Medikamenten war nach Angaben der Staatsanwaltschaft in dem Strafbefehl nichts gestanden. Der Sprecher geht demnach davon aus, dass entweder keine Medikamente festgestellt wurden oder aber diese sich nicht auf die Fahrtüchtigkeit ausgewirkt haben.