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Oberroth: Auch Oberroth erhöht die Steuern – hier wird es teurer

Oberroth

Auch Oberroth erhöht die Steuern – hier wird es teurer

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    In Oberroth werden die Steuersätze angehoben.
    In Oberroth werden die Steuersätze angehoben. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Seit zwölf Jahren sind in Oberroth die Hebesätze nicht mehr angehoben worden. Die Gewerbesteuer wurde seit mindestens 20 Jahren nicht erhöht, informierte Bürgermeister Willibold Graf den Gemeinderat. Das wird sich nun ändern - aus gutem Grund.

    In den kommenden Jahren müsse die Kommune mit einer erheblichen Steigerung der Ausgaben rechnen, die durch die zu erwartenden Einnahmen nicht gedeckt werden, so der Bürgermeister. Als Beispiele nannte Graf die Vergrößerung und den Ausbau des Feuerwehrgerätehauses und die Erweiterung der Ausstattung der Wehrmänner (Einsatzbekleidung, Wärmebildkamera und Materialien zur Hochwasserbekämpfung), anstehende Brücken- und Straßensanierungen sowie die massiv gestiegenen Strom- und Energiekosten.

    Auch beim Straßenausbau muss Oberroth mehr Geld aufwenden

    Da durch die Aufhebung der Straßenausbausatzungen die Ausgaben für Straßensanierungen nicht mehr auf die Anwohner umgelegt werden können, sondern ausschließlich von den Gemeinden getragen werden müssen, entstehen auch hier größere Ausgaben, sagte der Bürgermeister. Die Pauschalsätze des Landes, die die Kommunen als Ausgleich erhalte, entsprächen nicht dem Bedarf. Aufgrund ihrer gleich gelagerten wirtschaftlichen Situation hätten auch die Nachbarkommunen Unterroth und Buch die Realsteuersätze für das Jahr 2023 angehoben, so Graf. 

    Den Beschluss, die Steuern zu erhöhen, fasste der Gemeinderat mit der knappen Mehrheit von vier gegen drei Stimmen. Für das Jahr 2023 wird die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) von bisher 340 auf 370 Prozent erhöht, die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) von 330 auf 360 Prozent sowie die Gewerbesteuer von 320 auf 350 Prozent. 

    Zuschuss zur Weihnachtsgeschenkaktion

    Einstimmig beschloss der Gemeinderat, der örtlichen Katholischen Landjugend (KLJB) für die Durchführung einer Weihnachtsgeschenkaktion für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 600 Euro zur Verfügung zu stellen.

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