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Landkreis Neu-Ulm: Grundsteuererklärung: Warum ein Neu-Ulmer Steuerberater zum Einspruch rät

Landkreis Neu-Ulm

Grundsteuererklärung: Warum ein Neu-Ulmer Steuerberater zum Einspruch rät

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    Die Abgabe der Grundsteuererklärung steht für viele Eigentümer und Eigentümerinnen in Bayern noch an.
    Die Abgabe der Grundsteuererklärung steht für viele Eigentümer und Eigentümerinnen in Bayern noch an. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    An der Grundsteuerreform haben selbst Fachleute zu knabbern: "Auch wir haben uns erst mal aufwendig in das neue Recht einarbeiten müssen", gibt Manfred Hezler zu. Er ist Steuerberater in der Steuerkanzlei Hezler + Kollegen in Neu-Ulm. Um den Anfragen gerecht zu werden, habe die Kanzlei bereits im März 2022 einen Mitarbeiter ausschließlich mit der Grundsteuer beauftragt. Etwa 500 Grundsteuerfeststellungserklärungen haben sie in den vergangenen Monaten erstellt. Dabei stellt die Wohnfläche und Nutzfläche. "Beim Einfamilienhaus gilt die Wohnfläche. Wenn hier der Steuerpflichtige zum Beispiel die Nutzfläche aus einem Bauplan nimmt, gibt er zu viel Fläche an und bekommt einen Bescheid mit zu hohen Werten", erklärt Hezler. Aber es gibt noch mehr zu beachten. 

    Nur noch wenige Tage bleiben Eigentümerinnen und Eigentümern, um die Grundsteuererklärung einzureichen. Das Ausfüllen der neuen Steuererklärung erweist sich jedoch für viele als schwierig. Die Steuerbehörden wollen von allen Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern eine solche Erklärung – egal ob sie nur einen Kleingarten besitzen oder ein Gestüt mit mehreren Gebäuden. Vor allem zu den Berechnungsmethoden gingen viele Anfragen beim Bund der Steuerzahler Bayern ein, sagt sein Vizepräsident Klaus Grieshaber. Wegen der vielen Berechnungsprobleme hatten Bund und Länder die Frist zuvor um drei Monate verlängert. Zunächst galt sie bis zum 31. Oktober.

    Grundsteuererklärung in Bayern im Vergleich einfacher

    Trotz des Berechnungschaos begrüßt Klaus Grieshaber vom Bund der Steuerzahler Bayerns die Tatsache, dass die bayerische Landesregierung sich gegen das kompliziertere Bundesmodell entschieden hat, das ab 2025 in den meisten Bundesländern in Kraft treten soll. Das Bundesmodell wird nach dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz auch Scholz-Modell genannt. Das bayerische Modell richtet sich nach der Fläche des Grundstücks oder der Eigentumswohnung und der Nutzung der Gebäude. Das sei im Vergleich leichter nachvollziehbar und entkopple die Grundsteuer von steigenden Immobilienpreisen.

    Noch immer fehlen Grundsteuererklärungen

    Insgesamt 3,6 Millionen Grundsteuererklärungen haben die bayerischen Finanzämter bisher erreicht (Stand: 17. Januar 2023). Das seien allerdings nur etwa 56 Prozent der einzureichenden Erklärungen, bestätigt das Bayerische Landesamt für Steuern. 71 Prozent davon seien elektronisch eingegangen, also über das Dienstleistungsportal Elster. "Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der Steuererklärungen auch bei anderen Steuerarten erst gegen Ende des Abgabezeitraums abgegeben", erklärt das Landesamt. Und wie sieht es im Landkreis aus? Zu den regionalen Zahlen äußert sich das Neu-Ulmer Finanzamt auf Anfrage unserer Redaktion nicht. Während einige Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Grundsteuererklärung hinterherhinken, haben andere schon ihre Grundsteuerwertbescheide vom Finanzamt erhalten. Einige von ihnen haben sogar schon Einspruch dagegen eingelegt. Bis zum 31. Dezember 2022 seien in Bayern rund 50.000 solcher Einsprüche eingegangen, heißt es dazu vom Bayerischen Landesamt für Steuern.

    Wogegen wird Einspruch eingelegt?

    "Das Flächenmodell von Bayern ist zwar einfach, aber systematisch angreifbar. Es fehlt die Differenzierung in den Wertansätzen", erklärt Steuerberater Hezler. Die Grundstücks- und die Wohnfläche werden laut Hezler pauschal angesetzt. Dabei spiele es keine Rolle, ob sich das Grundstück im Bayerischen Wald oder in München Stadtmitte befinde. Er empfiehlt daher eventuell Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen – doch Vorsicht sei geboten. "Es könnte sein, dass ein Einspruch in

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