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Neu-Ulm: Beleidigung im Supermarkt: Streit zwischen Kunde und Kassiererin landet vor Gericht

Neu-Ulm

Beleidigung im Supermarkt: Streit zwischen Kunde und Kassiererin landet vor Gericht

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    Eine Auseinandersetzung zwischen einem Kunden und einer Kassiererin beschäftigte kürzlich das Amtsgericht Neu-Ulm.
    Eine Auseinandersetzung zwischen einem Kunden und einer Kassiererin beschäftigte kürzlich das Amtsgericht Neu-Ulm. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Wenn aus nahezu nichtigem Anlass Streit entsteht und keine Seite nachgibt, kann es teuer werden. Das zeigte sich bei einer Verhandlung wegen Beleidigung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht. Was war geschehen: Im November des vergangenen Jahres ging ein 45-Jähriger zehn Minuten vor Ladenschluss in einen Sendener Supermarkt, um einzukaufen. Der Besuch eskalierte.

    Supermarkt-Angestellte wollten den Mann nicht mehr abkassieren

    Wie er sagte, trug er die vorgeschriebene Maske und führte einen Einkaufswagen mit sich. „Zwei bis drei Minuten nach acht“, so seine weitere Aussage, waren alle Kassen zu und er sei von der Angestellten des Infostandes angesprochen worden: „Was willst denn du noch hier?“ Er habe geantwortet, dass er keine Durchsage gehört habe und dass er nun bezahlen wolle. Das sei ihm verweigert worden.

    Wie der Angeklagte weiter berichtete, habe er dann seinen Wagen zur Seite gestellt und sei hinausgegangen. Dann sei er aber doch zurückgekommen, um die Frau nach ihrem Namen zu fragen, um sich über sie beschweren zu können. Diese habe sich geweigert, ihren Namen zu nennen, und habe einen hinzukommenden Security-Mitarbeiter gebeten, den Mann „rauszuschmeißen“.

    Eine Auseinandersetzung zwischen einem Kunden und einer Kassiererin beschäftigte kürzlich das Amtsgericht Neu-Ulm.
    Eine Auseinandersetzung zwischen einem Kunden und einer Kassiererin beschäftigte kürzlich das Amtsgericht Neu-Ulm. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Der Sicherheitsmann habe aber gesagt, er sei nicht zuständig. Schließlich habe er zur Angestellten gesagt: „Du bist doch nicht mehr ganz dicht“ und sei gegangen. Am nächsten Tag sei die Polizei gekommen und man habe ihm, also dem Angeklagten, üble Schimpfwörter vorgehalten, die sicher nicht seine Wortwahl seien, so der Angeklagte.

    Kunde wird wegen Beleidigung angezeigt

    In der Zeugenaussage der Angestellten stellt sich der Vorfall anders dar: Der Kunde sei ohne Maske gekommen und sie habe ihm gesagt, dass die Kassen schon geschlossen seien. Von den in der Anklage vorgeworfenen Beleidigungen habe sie nur "blöde Kuh" und "Schlampe" gehört. Sie habe das am folgenden Tag dem Chef gemeldet, der nur Anzeige wegen Beleidigung erstattet habe.

    Zuvor hatte sich die Zeugin in ein Wortgefecht mit Verteidiger Alfred Nübling verwickelt und ist dabei so laut und energisch geworden, dass sie vom Vorsitzenden Richter Thorsten Tolkmitt ermahnt werden musste, sich dem Gericht entsprechend zu verhalten. Der Verteidiger brachte die Zeugenaussage ins Wanken: Die Frau habe nicht gesehen, wann der Kunde gekommen sei, dass er ohne Maske war, habe sie „wahrscheinlich gesehen“ und sie habe die Kasse nur deshalb nicht wieder geöffnet, weil schon abgerechnet war. Auf Nachfrage des Richters bestätigte sie allerdings „kein Strafinteresse zu haben“. Rechtsanwalt Nübling regte eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldbuße an, weil sich der Angeklagte in einer „prekären Lage“ befinde, da er als Geschäftsmann seit Monaten über kein Einkommen und nur geringe Corona-Hilfen verfüge.

    Richter will Verfahren nicht einstellen

    Eine Einstellung lehnte der Richter aber ab, ebenso wie die Staatsanwältin. Diese sagte, dass sie eher der Zeugin glaube, deren Aussage „in sich stimmig“ gewesen sei. Der Verteidiger entgegnete, die Angestellte habe selbst den Grund für die Streitigkeit geliefert, sodass es „absolut nachvollziehbar“ sei, dass der Mann „die Contenance verliert“. Er finde die Ablehnung der Einstellung „nicht in Ordnung“. Mit den Worten: „Aber das muss man auch nicht verstehen“, gab er seiner Missbilligung Ausdruck. Er verlangte Freispruch oder maximal eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 5 Euro angesichts der finanziell prekären Lage des Angeklagten. Richter Tolkmitt verurteilte diesen schließlich zu 20 Tagessätzen à 15 Euro, denn er habe dessen Aussage nicht geglaubt – „ich glaube der Zeugin“. Der Mann habe "sich aufgeführt" und es seien "schlimme Ausdrücke gefallen". Somit hat der Angeklagte nun nicht nur die Strafe in einer Gesamthöhe von 300 Euro, sondern auch die Verfahrenskosten zu tragen.

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