Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Illertissen
  3. Urteil im Doppelmord von Altenstadt: Deshalb bekam das Ehepaar die Höchststrafe

Memmingen/Altenstadt
02.05.2024

Urteil im Mordprozess: Deshalb bekam das Ehepaar die Höchststrafe

Die beiden Hauptangeklagten verdeckten vor der Urteilsverkündung im Doppelmord-Prozess in Memmingen wieder ihre Gesichter, um nicht fotografiert und gefilmt zu werden.
Foto: Jens Noll

Zwei Menschen mussten wegen des Streits um ein Haus sterben, für den Doppelmord von Altenstadt gibt es lebenslange Haft. Der Richter spricht von "absolutem Vernichtungswillen".

Schon mehr als vier Stunden vor der Urteilsverkündung standen am Donnerstag die ersten Interessierten vor dem Gerichtssaal, um sich später einen der begehrten Plätze zu ergattern. Nicht nur das Medieninteresse war sehr groß an dem Fall, auch viele Menschen aus Altenstadt und Umgebung wollten direkt vor Ort erfahren, zu welchem Ergebnis die Richter und die Geschworenen im Doppelmord-Prozess am Landgericht Memmingen gekommen sind. Äußerlich gefasst nahmen die drei Angeklagten schließlich die Urteile auf. Das angeklagte Ehepaar erhält die Höchststrafe: Lebenslange Haft für Patrick und Julia O. wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen. Der Mitangeklagte Joffrey S. wird wegen Beihilfe zu Mord in zwei tateinheitlichen Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. 

Bei den beiden Hauptangeklagten stellte die 1. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Bernhard Lang die besondere Schwere der Schuld fest. Mit einem "absoluten Vernichtungswillen" seien plangemäß zwei Menschen getötet worden, sagte Lang in seiner ausführlichen Urteilsbegründung. Die Kammer war zu der gleichen Erkenntnis gekommen wie Staatsanwalt Roman Stoschek: Karl O., der Vater von Patrick O., und dessen Ehefrau Monika O. mussten sterben, weil sich das jüngere Ehepaar das Erbe des Mannes sichern wollte. Außerdem wollte es sicherstellen, dass es mit seiner Tochter auch weiterhin in dem Haus in Untereichen wohnen konnte, das der Vater seinem Sohn einst geschenkt hatte. Doch laut Lang wollte Karl O. diese Schenkung rückgängig machen und es hatte sich bereits angedeutet, dass Patrick und Julia O. den Rechtsstreit um das Haus verlieren würden. 

Doppelmord von Altenstadt: Julia O. sei laut dem keine defensive Mitläuferin gewesen

Der Vorsitzende Richter zitierte aus Chatverläufen und Sprachnachrichten, die deutlich machten, dass bei den Hauptangeklagten der Hass so groß geworden war, dass sie den Tod des 70-Jährigen herbeisehnten. Sie planten demnach, den Mann und auch seine Ehefrau umzubringen und einen erweiterten Suizid vorzutäuschen. Joffrey S., der Freund aus Albstadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg, habe von alldem gewusst, dem Paar geholfen und ihm ein Alibi verschafft. Auch Lang wertete unter anderem folgende Aussage von Patrick O. einige Monate vor der Tat als zentral: "Der Hurensohn von Erzeuger will meine Familie auf die Straße setzen, also eskaliere ich komplett jetzt." Julia O. sei keine defensive Mitläuferin gewesen, betonte der Vorsitzende Richter. Das zeige sich unter anderem an folgender Kommunikation vor der Tatausführung: "Schaffst du das?" - "Wir müssen." 

Vor dem Landgericht Memmingen ist der Prozess zum Doppelmord in Altenstadt gestartet. Die Angeklagten verdecken ihre Gesichter.
8 Bilder
Doppelmord in Altenstadt: Die Fotos vom Prozessauftakt am Landgericht Memmingen
Foto: Karl-josef Hildenbrand

Wie die Bluttat in der Nacht von 21. auf 22. April 2023 im Schlafzimmer von Karl und Monika O. genau ablief, konnte in dem umfangreichen Verfahren nicht geklärt werden. Unter der Gesamtschau aller vorliegenden Erkenntnisse und der Aussagen vor Gericht kam auch die Kammer zu dem Ergebnis, dass das Ehepaar das grausame Vorhaben im zweiten Versuch umgesetzt hatte. Mit ihrer Tochter fuhren Patrick und Julia O. demnach zunächst zu Joffrey S. nach Albstadt. Der stellte ihnen sein Auto zur Verfügung, deaktivierte eine Wildkamera am Haus und passte auf die Zweijährige auf, damit sich seine Freunde mit Wechselkleidung in der Nacht wieder auf den Weg ins etwa 110 Kilometer entfernte Untereichen machen konnten. Dort drangen sie in das Nachbarhaus ein und überraschten den 70-Jährigen sowie die 55-Jährige im Schlaf. Die beiden seien wehrlos gewesen, sagte Lang. Gemeinschaftlich hätten Patrick und Julia O. die Frau mit 44 Messerstichen umgebracht und den Mann durch minutenlanges Würgen. Nach der Tat seien sie wieder zurückgefahren, hätten blutige Kleidung entsorgt und sich bei Joffrey S. in der Wohnung gewaschen. 

Auch die Kammer ließ sich in ihrer Gesamtschau nicht von der Darstellung von Patrick O. überzeugen, der in seiner Einlassung vor Gericht behauptet hatte, die Tat alleine begangen zu haben. Und auch die Angaben von Joffrey S. entsprachen nach Ansicht der Kammer nur zum Teil der Wahrheit. Der 33-Jährige hatte bestritten, von der Mordabsicht gewusst zu haben. Er ging nach eigenen Angaben davon aus, dass das Paar dem Senioren lediglich eine Schusswaffe unterjubeln wollte, damit dieser Ärger mit der Polizei bekommt. Doch es sei unlogisch, für ein solches Vorhaben so ein Alibi zu beschaffen, sagte der Vorsitzende Richter. 

Lesen Sie dazu auch

Die Tochter der Getöteten hat laut Urteil Anspruch auf Schmerzensgeld

Strafmildernd wirkte sich bei Joffrey S. aus, dass er Aufklärungshilfe leistete. Schon bei der Vernehmung durch die Polizei hatte er wichtige Hinweise gegeben und zum Beispiel auf eine Blutspur verwiesen, die Patrick und Julia O. nach der Tat noch schleunigst beseitigen wollten. 

Abschließend führte Lang aus, dass die Tochter der Getöteten, die die beiden Leichen gefunden hatte, einen Anspruch auf Schmerzensgeld habe. Dessen Höhe wollte das Gericht aber nicht festlegen. Die beiden Kinder von Monika O. waren im Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Mit einem sogenannten Adhäsionsantrag forderte die Frau über ihre Anwältin einen Gesamtbetrag von "nicht unter 30.000 Euro" von den drei Angeklagten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann dagegen noch Revision eingelegt werden. 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.05.2024

Sehr geehrter Herr Noll,

das deutsche Strafrecht kennt keine "Geschworenen", sondern nur "Schöffen".