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llertissen: Schäden am Haus: Rentnerin klagt gegen Stadt Illertissen

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Schäden am Haus: Rentnerin klagt gegen Stadt Illertissen

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    An dem Anwesen am Illertisser Saumweg gibt es etliche Schäden. Grundmauern und Kellerfenster weisen systematisch Sprünge und Risse auf. Die Gartenmauern lösen sich an verschiedenen Stellen von der Hauswand und den Zierelementen.
    An dem Anwesen am Illertisser Saumweg gibt es etliche Schäden. Grundmauern und Kellerfenster weisen systematisch Sprünge und Risse auf. Die Gartenmauern lösen sich an verschiedenen Stellen von der Hauswand und den Zierelementen. Foto: Regina Langhans

    Die Anwohnerin am Saumweg ist verzweifelt und stinksauer auf die Stadt Illertissen: Seit sieben Jahren kämpft sie darum, dass die an Haus, Hofpflaster und Gartenmauer entstandenen Risse und Setzungen als Schäden anerkannt werden, die durch den Kanalbau in der Straße verursacht wurden. Die Frau will, dass finanzieller Schadensersatz geleistet wird, damit sie mit dem Renovieren beginnen kann. Am Montag wird darüber erneut vor dem Landgericht in Memmingen verhandelt.

    Die Seniorin will nicht aufgeben. Die Schäden, die sie auf die Erschütterungen zurückführt, reichen bis über zwei Stockwerke in ihre Wohnung. So zieht sich etwa in dem stilvoll eingerichteten Wohnzimmer zwischen Wand und Decke entlang ein deutlicher Riss. Auf ihrem Tisch hat die Illertisserin Farbkopien, Fotos und Abschriften ausgebreitet. Die Unterlagen hätten sich angesammelt, sagt sie. Es ist nicht so, dass Folgeschäden in Abrede gestellt würden. Doch an dem teils desolaten Zustand von Haus und Hof soll letztlich schlechte Bausubstanz verantwortlich sein, ist die Haltung der Stadt.

    Illertisserin kämpft seit Jahren um Schadensersatz

    Das Gebäude hat die Seniorin mit ihrem Mann um 1972/73 gekauft und nach eigenen Angaben solide ausgebaut. Direkt auf den Kanaleinbau 2018 hin aufgetretene Beschädigungen, etwa auseinandergebrochene Gartenmauereinfassungen oder die nicht mehr schließenden eisernen Gartentorhälften, wurden nur teilweise als durch die Arbeiten verursacht anerkannt. Sogar die Metalleinfassungen der Kellerfenster hätten sich verbogen oder seien ausgebrochen, berichtet die Frau. Die Seniorin erinnert sich genau, wie das ganze Haus beim Einsatz der schweren Maschinen bebte: „Ich sehe es noch vor mir, wie das Geschirr in den Regalen zu spazieren begann.“ Die angebotene Entschädigung habe nur ein paar tausend Euro betragen. Wesentliche Beschädigungen seien außer Acht gelassen worden, bemängelt sie. Dagegen klagt die Hausbesitzerin.

    Dabei stellte sich die Situation für die Anwohnerin zu Beginn der Kanalsanierung im Saumweg ganz anders dar. Doch der Reihe nach: Im Jahr 2018 habe die ausführende Firma einen Architekten als Gutachter mit der Bestandsaufnahme zur Beweissicherung beauftragt. Seine Kostenschätzung zur Schadensbehebung belief sich auf einen fünfstelligen Betrag. Zu der Zeit habe die Seniorin auch erfahren, dass die Stadt wohl vorsorglich schon Mittel für etwaige Schadensansprüche zur Seite gelegt haben soll. Sie schlussfolgert: „Wenn die Stadt nicht zu Beweissicherung und Schadenskosten des Gutachters stehen will, macht es mich skeptisch.“

    Kanalbau am Saumweg als Ursache für Schäden am Haus?

    Ende 2021 kam es zur mündlichen Verhandlung und Anfang 2022 machte Richterin Saskia Roßkopf einen Vergleichsvorschlag, den die Stadt abgelehnt habe. Darauf bestellte die Richterin einen anderen Architekten als Sachverständigen. Dann fand ein Wechsel zu Richterin Patricia Chasklowicz statt, worüber sich die Seniorin wunderte. Ende 2022 kam der zweite Sachverständiger zu einem Ortstermin vorbei. Sein Gutachten Mitte 2023 bezifferte den entstandenen Schaden auf eine vierstellige Summe. Darauf beauftragte die Seniorin Rechtsanwalt Martin Glöggler mit einer Stellungnahme. Im September 2024 fertigte der zweite Gutachter ein sogenanntes Ergänzungsgutachten. Die Kosten zur Beseitigung der Schäden blieben unverändert. Dem widerspricht die Hausbesitzerin, zumal auf eine nachgereichte Ergänzung im September 2023 zum Gutachten vom August 2023 nicht eingegangen worden sei. Auch führt die Eigentümerin Kostensteigerungen im Handwerk und beim Material an.

    Zudem moniert die Frau falsche Bewertungen. So bedauert die Seniorin, dass der zweite Gutachter beim Ortstermin keine Bilder oder Erklärungen haben wollte. Aufmerksam beobachtete sie auch, dass bei der Baumaßnahme 2018 die elf Meter tiefen Spundwände entlang ihres Grundstücks offenbar nur von einer Spezialfirma aus München herausgezogen werden konnten, weshalb sie eine mögliche besondere Gefährdung ihres Hauses vermutet.

    Verhandlung am Landgericht Memmingen

    Sie ärgert sich auch über den schlecht ausgebauten Hauszugangsbereich. Die Regenrinne unterhalb ihres Gartentores sei entgegen ihrem Wunsch verbreitert worden. Das Schließblech sei aber nicht erneuert und die entstandene Lücke mit Kies aufgefüllt worden. Auch glaubt sie nicht an die Einschätzung, dass Risse und geborsten Fenstereinfassungen im Keller keinen ursächlichen Zusammenhang mit den Tiefbauarbeiten haben sollen. Dem Gutachten zufolge stehen nur Schäden an der Mauer vor dem Torbogen im Zusammenhang mit den Erschütterungen durch die Baumaßnahme. Nachdem die Schäden bislang nicht behoben wurden, treten die Versetzungen insbesondere der Gartenmauern mit Neigung zur Straße immer deutlicher hervor.

    Ihre Beschwerden stützt die Illertisserin insbesondere auf die vom ersten Gutachter detailliert benannten Schäden, welche in seiner vorab erstellten Bestandsaufnahme nicht vorkommen. Sie hätte sich gewünscht, dass Vertreter der Stadt bei ihr einmal vorgesprochen und das Malheur selbst in Augenschein genommen hätten. Vielleicht wäre es zu einer gütlichen Einigung gekommen, meint die Seniorin. Sie hätte gerne mit dem Bürgermeister gesprochen: „Es sind doch seine Bürgerinnen und Bürger, die zu Schaden kommen.“ Nun setzt sie auf die Gerichtsverhandlung und ihren Anwalt, um Antworten zu erhalten beziehungsweise zu ihrem Recht zu kommen.

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