Er ist 24 Stunden erreichbar, kauft diverse Fahrzeugtypen – auch solche mit vielen Kilometern –, holt diese sogar bundesweit ab und bezahlt in bar. Was auf der Visitenkarte des Mannes steht, klingt vielversprechend. Hinweise wie diese dürften den meisten Eigentümerinnen und Eigentümern von Autos bekannt sein, unabhängig davon, ob sie ihren Wagen verkaufen wollen oder nicht. Die Kärtchen werden verteilt, hinter Scheibenwischer geklemmt oder an die Seitenscheibe gesteckt. Aber ist das überhaupt zulässig? In einem kleinen Ort im Landkreis Neu-Ulm gab es deswegen jüngst Ärger. Und der Gebrauchtwagenwerber war obendrein noch stark betrunken.
Landkreis Neu-Ulm