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Landkreis Neu-Ulm: Wegen Corona: Patienten-Besuche in den Kliniken im Kreis Neu-Ulm nicht mehr möglich

Landkreis Neu-Ulm

Wegen Corona: Patienten-Besuche in den Kliniken im Kreis Neu-Ulm nicht mehr möglich

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    In den Kliniken des Landkreises gelten ab Donnerstag wieder eingeschränkte Besuchsregelungen.
    In den Kliniken des Landkreises gelten ab Donnerstag wieder eingeschränkte Besuchsregelungen. Foto: Alexander Kaya

    Nach dem Universitätsklinikum Ulm jetzt also auch in den Kliniken der Kreisspitalstiftung: Patienten-Besuche in der Donauklinik Neu-Ulm, der Stiftungsklinik Weißenhorn und der Illertalklinik Illertissen sind ab Donnerstag nur noch in Ausnahmefällen und nach ärztlicher Anordnung möglich. Das teilt die Kreisspitalstiftung am Mittwoch mit.

    Mit den neuen Regelungen reagieren die Kliniken im Landkreis Neu-Ulm auf das aktuelle Infektionsgeschehen in Deutschland und der Region. Patienten dürfen bis auf wenige Ausnahmen keine Besucher mehr empfangen, heißt es in der Mitteilung.

    Kreisspitalstiftung: Besuche von stationären Patienten nicht mehr möglich

    Die bestehende Besuchsregelung werde zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter weiter eingeschränkt. Besuche von stationären Patienten seien grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen und auf ärztliche Anordnung könnten Besuche genehmigt werden. Folgende Ausnahmefälle gibt ist:

    • Besuche auf der Palliativstation,
    • die Begleitung schwerstkranker und sterbender Patienten,
    • die Begleitung minderjähriger Patienten und
    • die Begleitung Patienten mit krankheitsbedingten Kommunikationsproblemen.

    Für die Begleitung bei Geburten und die Besuche auf der Wochenstation gelten eigene Regelungen. Diese sollen nach Angaben der Kreisspitalstiftung stets aktuell auf der Homepage der Donauklinik/ Geburtshilfe veröffentlicht werden.

    Die Geriatrische Rehabilitation in Illertissen ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier würden eigene Regeln gelten.

    "Wir bitten um Verständnis für diese Beschränkungen, die leider notwendig geworden sind. Die Maßnahmen dienen der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Menschen im Landkreis und in der Region", so die Kreisspitalstiftung. Die neuen Regelungen würden bis auf weiteres gelten. (az)

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