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Landkreis Neu-Ulm
13.06.2023

Waldbrandgefahr: Die Luftbeobachter starten wieder in Illertissen

In Illertissen starten wieder die Luftbeobachter zu ihren Flügen, um Brände frühzeitig zu erkennen. Im vergangenen Sommer wurde so ein Feuer bei Nordholz frühzeitig entdeckt.
Foto: Wilhelm Schmid

Der Kreis Neu-Ulm ist wegen seiner großen Waldgebiete besonders gefährdet. Wie wichtig die Luftbeobachtung ist, hat der vergangene brandgefährliche Sommer gezeigt.

Die anhaltende Trockenheit der vergangenen Tage hat zu großer Waldbrandgefahr geführt. Deshalb hat die Regierung von Schwaben für den gesamten Regierungsbezirk Luftbeobachtung angeordnet. Seit Montag sind deshalb von den drei Stützpunkten der „Luftrettungsstaffel Bayern“ Flugzeuge mit eigens dafür ausgebildeten Luftbeobachtern unterwegs, um Wald- oder Flächenbrände möglichst schon im Entstehungsstadium zu entdecken. Auch in Illertissen starten wieder die Beobachtungsflüge.

Die Luftsportvereine aus Donauwörth-Genderkingen, Kempten-Durach und Illertissen stellen dafür die Piloten sowie ihre Flugzeuge zur Verfügung, deren Betriebskosten von der Regierung getragen werden. 

Bei der Vorbesprechung zu einem Überwachungsflug vom Flugplatz Illertissen aus im vergangenen Jahr (2022): (von links): Luftbeobachter Heiko Schleifer vom Landratsamt Neu-Ulm, Siegfried Möst, Leiter des Stützpunkts Illertissen der Luftrettungsstaffel Bayern, und Pilot Hans-Uwe Schorn vom Luftsportverein Illertissen mit der "Robin Remorqueur DR-400" des LSV Illertissen.
Foto: Wilhelm Schmid

In den vergangenen Jahren wurde mehrfach bewiesen, dass der finanzielle Aufwand dafür deutlich geringer ist, als wenn sich ein Brand unentdeckt ausbreitet. Zuletzt hatten die Luftbeobachter im vergangenen Juli einen Flächenrand bei Nordholz aus der Luft entdeckt. Im vergangenen Sommer hatten in der Region innerhalb weniger Wochen fast täglich Felder gebrannt - Auslöser war die Trockenheit. 

Waldbrandgefahr im Kreis Neu-Ulm: Auch Drohnen kommen zum Einsatz

Besonders gefährdet gilt der Landkreis Neu-Ulm allerdings wegen seiner großen Waldgebiete – insbesondere im Bereich „Roggenburger Forst“. Mehrfach konnten die Luftbeobachter in den vergangenen Jahren Entstehungsbrände so rechtzeitig entdecken, dass die Feuerwehren größere Schäden verhindern konnten. Seit diesem Jahr steht der Kreisbrandinspektion ein weiteres wichtiges Instrument zur Verfügung: Es ist die Drohnengruppe, die mit ihren beiden Fluggeräten einen Überblick im Nahbereich der Einsatzstelle und damit ein stets aktuelles Lagebild erstellen kann. 

Eine der beiden Drohnen der Kreisbrandinspektion des Landkreises Neu-Ulm.
Foto: Wilhelm Schmid

Wertvolle Unterstützung erhalten die Feuerwehren im Fall eines Brands auch von Landwirten, die größere Wassermengen in ihren Vakuumfässern herbeischaffen können, als dies in einem Löschfahrzeug geschieht. Die sonst für den Gülletransport verwendeten Fässer haben teilweise mehr als 20 Kubikmeter Fassungsvermögen und damit das Zehnfache eines Löschfahrzeuges. Sie können entweder direkt zum Löschen oder zur Wasserlieferung in Faltbehälter eingesetzt werden, von wo aus das Löschwasser in Schlauchleitungen eingespeist wird. Außerdem kann eine Zugmaschine mit angehängtem Grubber – einem Eggen-ähnlichen Bodenbearbeitungsgerät – eine mehrere Meter breite Schneise im Gelände ziehen, sodass sich ein Bodenfeuer nicht darüber hinweg ausbreiten kann. 

Auch die Zusammenarbeit der Feuerwehren über die Landkreis- und Landesgrenzen für solche Fälle wird immer wieder geübt. Aber gemäß der alten Volksweisheit ist „Vorbeugen besser als Heilen“, und deshalb sind die Luftbeobachter unterwegs, um Katastrophen gar nicht erst aufkommen zu lassen. 

Offenes Feuer und Rauchen im Wald sind derzeit tabu

Sowohl die Regierung von Schwaben als auch die Feuerwehren richten die dringende Bitte an die gesamte Bevölkerung, in Waldgebieten und deren Umgebung äußerste Vorsicht zu üben und dort keinesfalls zu rauchen oder mit offenem Feuer zu hantieren. Wer ein entstehendes Feuer beobachtet, muss sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 alarmieren. Das sollte bereits bei einem begründeten Verdacht geschehen. Niemand braucht strafrechtliche oder finanzielle Folgen zu fürchten, wenn er aus ehrlicher Überzeugung einen Notruf ausgelöst hat, der sich nach Erkundung durch die Feuerwehr als unbegründet herausstellt. Brenzlich wird es nur, wenn mutwilliger Missbrauch von Notrufen vorliegt. Der ist nämlich nicht nur strafbar, sondern auch gefährlich, weil dadurch womöglich Hilfe an anderer Stelle verhindert oder verzögert wird, wo sie tatsächlich gebraucht wird. (mit rjk)

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