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Landkreis Neu-Ulm/Unterallgäu: Funkenfeuer 2023: Das sollten Veranstalter beachten

Landkreis Neu-Ulm/Unterallgäu

Funkenfeuer 2023: Das sollten Veranstalter beachten

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    Mit Funkenfeuern soll nach altem Brauch der Winter ausgetrieben werden.
    Mit Funkenfeuern soll nach altem Brauch der Winter ausgetrieben werden. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Mit dem Faschingsumzug am Sonntag in Illertissen übernehmen jetzt erst einmal die Fasnachtsfreunde das Regiment, und zwar bis zum Faschingsdienstag. Doch am Sonntag nach Aschermittwoch, also kurz nach dem Ende des Faschings, kommt dann in vielen Gemeinden Schwabens und des Allgäus wieder ein alter Brauch zum Tragen: das Funkenfeuer. Durch das Abbrennen von Holzstapeln sollen böse Geister und der Winter ausgetrieben werden. 2023 fällt diese Tradition auf den 25. und 26. Februar, das erste Wochenende der Fastenzeit. Kommunen und Veranstalter sind aber nicht an diesen Termin gebunden. 

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